Pauschalierter Schadenersatz: Unterschied zwischen den Versionen

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Pauschalierter Schadensersatz


Wenn Sie mit einem Auftraggeber vereinbart haben, dass Sie im Fall eines Schadens eine vorher festgelegte Summe bezahlen, nennt man das einen „pauschalierten Schadensersatz“. Damit Ihre Versicherung diese Summe bezahlt, müssen Sie vorab das OK Ihres Versicherers für die Vereinbarung eines pauschalierten Schadensersatzes einholen und dies schriftlich in den besonderen Versicherungsbedingungen Ihrer Gewerbehaftpflicht festhalten.


Wurde mit einem Auftraggeber vereinbart, dass  im Schadenfall eine bestimmte  Summe bezahlt wird, wird dies als „pauschalierten Schadensersatz“ bezeichnet.


Voraussetzung das der Versicherer die vereinbarte Summe auch zahlt, ist es erforderlich, dass der Versicherer zuvor dies zusagt und als besondere Vereinbarung festgelegt wird.





Aktuelle Version vom 29. August 2020, 10:01 Uhr


Wurde mit einem Auftraggeber vereinbart, dass im Schadenfall eine bestimmte Summe bezahlt wird, wird dies als „pauschalierten Schadensersatz“ bezeichnet.

Voraussetzung das der Versicherer die vereinbarte Summe auch zahlt, ist es erforderlich, dass der Versicherer zuvor dies zusagt und als besondere Vereinbarung festgelegt wird.


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