Jagdhaftpflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 25. September 2020, 06:44 Uhr
Die Jagdhaftpflichtversicherung ist eine ( Siehe auch https://www.pflichtversicherung.de ) Pflichtversicherung für den Jäger. Diese ist auch Voraussetzung um einen Jagdschein zu erhalten.
- Gesetzliche Mindestversicherungssummen
betragen für Sachschäden 50.000 € und für Personenschäden 500.000 €.
- Versicherter Personenkreis
Die Jagdhaftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz für
- Jäger/Forstbeamte
- Hundehalter/Falkner
- Jagdpächter/Jagdveranstalter
- Berufsjäger/Jagdaufseher
- Waffenbesitzer
- Dienstherr, der im Jagdbetrieb beschäftigten Personen
- Halter/Besitzer/Führer eines nicht zulassungs- und versicherungspflichtigen Fahrzeuges im Revier
- Weitere versicherte Personen
- Personen, die zur Leitung des Jagdbetriebes eingestellt wurden (ausgenommen Jagdscheininhaber bei Tätigkeiten, für die der Besitz eines Jagdscheines vorgeschrieben ist).
- Treiber und sonstige Jagdgehilfen im Revier, bei Tätigkeiten, für die kein Jagdschein vorgeschrieben ist.
- Nicht gewerbsmäßige Hüter des Jagdhundes.
- Ehegatten und im gleichen Haushalt lebende unverheiratete Kinder während der Jagdscheinausbildung.
- Versicherte Leistungen der Jagdhaftpflichtversicherung
- Die Jagdhaftpflichtversicherung übernimmt Schäden, die einem anderen zugefügt wurden, z. B. wenn ein baufälliger Hochsitz einstürzt, der Jagdhund oder der Beizvogel ein anderes Tier verletzt oder tötet, der Jäger durch den Gebrauch der Schusswaffe einen Schaden herbeiführt oder der Jagdhund einen Verkehrsunfall verursacht.
- Dabei schützt die Jagdhaftpflichtversicherung den Jäger vor Schadenersatzansprüchen, die gegen ihn geltend gemacht werden. Das Versicherungsunternehmen prüft, ob und in welcher Höhe der Jäger zum Schadenersatz verpflichtet ist und übernimmt die berechtigten Schadenersatzansprüche bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
- Unberechtigte Schadenersatzansprüche wehrt der Versicherer ab und führt im Falle eines Rechtsstreites den Prozess für den Jäger und übernimmt die Kosten.
- Zusätzliche Leistungsinhalte
- weltweiter Versicherungsschutz
- Haftpflichtschutz von bis zu 2 Jagdhunden, auch außerhalb der Jagd
- Gebrauch und Besitz von erlaubten Schusswaffen
- Forderungsausfalldeckung
- Kautionsleistung im Schadensfall im europäischen Ausland
- Beitragsübersicht
Versicherer | Versicherungssumme | Selbstbeteiligung | incl. Jagdhunde | Jahresbeitrag |
---|---|---|---|---|
Basler | 3 Mio. Euro | 0,00 Euro | 2 | 63,43 Euro |
Gothaer | 3 Mio. Euro | 0,00 Euro | unbegrenzt | 50,50 Euro |
Gothaer | 3 Mio. Euro | 300,00 Euro | unbegrenzt | 30,45 Euro |
Mannheimer | 3 Mio. Euro | 0,00 Euro | 3 | 100,61 Euro |
Nürnberger | 3 Mio. Euro | 0,00 Euro | 1 | 46,41 Euro |
R + V | 3 Mio. Euro | 150,00 Euro | 5 | 62,07 Euro |
VHV | 3 Mio. Euro | 0,00 Euro | 2 | 59,50 Euro |
Volkswohl Bund | 3 Mio. Euro | 0,00 Euro | 2 | 72,55 Euro |
Gothaer | 15 Mio. Euro | 0,00 Euro | unbegrenzt | 73,71 Euro |
Gothaer | 15 Mio. Euro | 300,00 Euro | unbegrenzt | 44,21 Euro |
HDI | 15 Mio. Euro | 0,00 Euro | 3 | 57,95 Euro |
helvetia | 15 Mio. Euro | 0,00 Euro | 1 | 58,90 Euro |
Mannheimer | 15 Mio. Euro | 0,00 Euro | 3 | 107,70 Euro |
Uelzener | 15 Mio. Euro | 0,00 Euro | 4 | 43,84 Euro |
Schlagwort:
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