Privatrechtsschutzversicherung, Anwaltswahl: Unterschied zwischen den Versionen

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Gemäß § 127  Versicherungsvertragsgesetz VVG( https://dejure.org/gesetze/VVG/127.html)         ist der Versicherte berechtigt seine Interessenvertretung, seinen Anwalt frei zu wählen.
Gemäß § 127  Versicherungsvertragsgesetz VVG   (https://dejure.org/gesetze/VVG/127.html)   ist der Versicherte berechtigt seine Interessenvertretung, seinen Anwalt frei zu wählen.





Version vom 5. Oktober 2020, 05:42 Uhr


Gemäß § 127 Versicherungsvertragsgesetz VVG (https://dejure.org/gesetze/VVG/127.html) ist der Versicherte berechtigt seine Interessenvertretung, seinen Anwalt frei zu wählen.



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