Firmenrechtsschutzversicherung, Diskriminierungsrechtsschutz: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 3: | Zeile 3: | ||
'''Grundlage dieses Bereiches ist der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).''' Wer gegen dieses verstößt begibt sich in die Gefahr wegen Diskriminierung (Geschlecht, Hautfarbe, Alter und mehr) sich zu verantworten.<br /> | '''Grundlage dieses Bereiches ist der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).''' Wer gegen dieses verstößt begibt sich in die Gefahr wegen Diskriminierung (Geschlecht, Hautfarbe, Alter und mehr) sich zu verantworten.<br /> | ||
Mitarbeiter | Immer mehr Kunden wie auch Mitarbeiter machen Gebrauch vom Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz und klagen auf Schadenersatz. Für jeden Betrieb wie dem Selbständigen die Personal beschäftigen, insbesondere mit ausländischen Arbeitnehmern, gewinnt dieser Schutz an Bedeutung. | ||
Version vom 10. Oktober 2020, 10:31 Uhr
XXX
Grundlage dieses Bereiches ist der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Wer gegen dieses verstößt begibt sich in die Gefahr wegen Diskriminierung (Geschlecht, Hautfarbe, Alter und mehr) sich zu verantworten.
Immer mehr Kunden wie auch Mitarbeiter machen Gebrauch vom Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz und klagen auf Schadenersatz. Für jeden Betrieb wie dem Selbständigen die Personal beschäftigen, insbesondere mit ausländischen Arbeitnehmern, gewinnt dieser Schutz an Bedeutung.
< zurück Einträge vorwärts > Alle Einträge zur Firmenrechtsschutzversicherung anzeigen zur Hauptseite
Tel.: 08105 - 778960
info@versicherungsvergleich.de
WhatsApp: 08105 - 7789 881
Sofortanfrage / Angebot
-.-.-.-