Privatrechtsschutzversicherung, Wartezeiten: Unterschied zwischen den Versionen
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In der Rechtsschutzversicherung sind Wartezeiten bei bestimmten Rechtsgebieten üblich. Damit wollen die Anbieter verhindern, schon bei schwelenden Konflikten hinzugezogen zu werden. Typisch sind Wartezeiten insbesondere im Arbeits-, Vertrags- oder Wohnungs-Rechtsschutz. Es lassen sich grundsätzlich also nur künftige Rechtsstreits absichern. | |||
Es gibt aber auch Ausnahmen, also Rechtsschutzversicherungen ohne Wartezeit und selten auch sogenannte „Rückwärtsversicherungen“. Hier kann der bereits vor Vertragsabschluss eingetretene Versicherungsfall noch versichert werden – etwa für Verkehrsordnungswidrigkeiten. In diesen Fällen muss sich der Kunde vertraglich aber eine gewisse Zeit an den Anbieter binden, damit er nicht nach der Schadenregulierung sofort wieder kündigt. | |||
Version vom 11. Oktober 2020, 09:11 Uhr
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In der Rechtsschutzversicherung sind Wartezeiten bei bestimmten Rechtsgebieten üblich. Damit wollen die Anbieter verhindern, schon bei schwelenden Konflikten hinzugezogen zu werden. Typisch sind Wartezeiten insbesondere im Arbeits-, Vertrags- oder Wohnungs-Rechtsschutz. Es lassen sich grundsätzlich also nur künftige Rechtsstreits absichern.
Es gibt aber auch Ausnahmen, also Rechtsschutzversicherungen ohne Wartezeit und selten auch sogenannte „Rückwärtsversicherungen“. Hier kann der bereits vor Vertragsabschluss eingetretene Versicherungsfall noch versichert werden – etwa für Verkehrsordnungswidrigkeiten. In diesen Fällen muss sich der Kunde vertraglich aber eine gewisse Zeit an den Anbieter binden, damit er nicht nach der Schadenregulierung sofort wieder kündigt.
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