Privatrechtsschutzversicherung, Schiedsgutachterverfahren: Unterschied zwischen den Versionen
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Lehnt der Versicherer die Übernahme des Rechtsschutzfalls ab, besteht die Möglichkeit durch das Schiedsgutachterverfahren, oder durch eine Deckungsklage die Anerkennung der Leistugspflicht zu erwirken. | |||
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Version vom 12. Oktober 2020, 06:11 Uhr
Lehnt der Versicherer die Übernahme des Rechtsschutzfalls ab, besteht die Möglichkeit durch das Schiedsgutachterverfahren, oder durch eine Deckungsklage die Anerkennung der Leistugspflicht zu erwirken.
👁 Siehe auch: Privatrechtsschutzversicherung,
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