Privatrechtsschutzversicherung, Kündigung: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Außerordentliche Kündigung auf Grund eines Schadens'''<br />
'''Außerordentliche Kündigung auf Grund eines Schadens'''<br />


Im Schadenfall kann der Versicherte von seinem ausserordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen (die Versicherungsgesellschaft ebenfalls!). Die Police kann mit einer Frist von 1 Monat nach der Mitteilung zur Leistung beendet werden.  ⚠️ Dem Versicherungsunternehmen steht bis zum Ablauf des Versicherungsjahres ggf. die volle Prämie zu! Also: Lieber doch zum Ende des Versicherungsjahres kündigen!
Im Schadenfall kann der Versicherte von seinem ausserordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen (die Versicherungsgesellschaft ebenfalls!). Die Police kann mit einer Frist von 1 Monat nach der Mitteilung zur Leistung beendet werden.  ⚠️ Dem Versicherungsunternehmen steht bis zum Ablauf des Versicherungsjahres die volle Prämie zu!. Ggf. doch zum Ende des Versicherungsjahres kündigen!





Version vom 13. Oktober 2020, 09:25 Uhr

XXX

Ordentliche Kündigung

Der Privatrechtsschutzvertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden sofern das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr identisch ist.

⚠️ Das muß aber nicht so sein. schauen Sie in den Vertrags-, Tarifbedingungen nach !


Außerordentliche Kündigung auf Grund eines Schadens

Im Schadenfall kann der Versicherte von seinem ausserordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen (die Versicherungsgesellschaft ebenfalls!). Die Police kann mit einer Frist von 1 Monat nach der Mitteilung zur Leistung beendet werden. ⚠️ Dem Versicherungsunternehmen steht bis zum Ablauf des Versicherungsjahres die volle Prämie zu!. Ggf. doch zum Ende des Versicherungsjahres kündigen!


Kündigung wegen Wegfall des versicherten Risikos


👁 Siehe auch: Privatrechtsschutzversicherung, Versichererwechsel


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