Elektronikversicherung beruf-/betriebliche, Datenträgerversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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* mind. Einmal die Woche eine Datensicherung vorzunehmen und dafür Sorge zu tragen, dass die Daten ohne Probleme rückübertragbar sind. <br /> | * mind. Einmal die Woche eine Datensicherung vorzunehmen und dafür Sorge zu tragen, dass die Daten ohne Probleme rückübertragbar sind. <br /> |
Version vom 6. Dezember 2016, 09:59 Uhr
Elektronikversicherung beruf-/betriebliche, Datenträgerversicherung
Die Datenträgerversicherung sichert Sie vor finanziellen Belastungen die dadurch entstehen, dass Datenbestände/Software wiederbeschafft, bzw. rekonstruiert werden müssen.
Die Datenträgerversicherung verpflichtet den VN:
- mind. Einmal die Woche eine Datensicherung vorzunehmen und dafür Sorge zu tragen, dass die Daten ohne Probleme rückübertragbar sind.
- die Vorgaben des EDV-Produzenten in Bezug auf Installation der Software, deren Wartung und Pflege, nachzukommen.
- Virenschutzprogramme sind zu installieren und laufend zu aktualisieren.
Siehe auch: Elektronikversicherung beruf-/betriebliche, Mehrkostenversicherung / Softwareversicherung
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