Privathaftpflichtversicherung, leichte Fahrlässigkeit / grobe Fahrlässigkeit: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Grob fahrlässig verursachte Schäden sind i.d.R. nicht versichert.'''<br /> | '''Grob fahrlässig verursachte Schäden sind i.d.R. nicht versichert.'''<br /> | ||
⚠️ Als Deckungserweiterung ist der Einschluss grob fahrlässig verursachter Schäden möglich und sehr zu empfehlen.<br /> | |||
Version vom 19. Oktober 2020, 07:29 Uhr
Geregelt in § 276, Absatz 2, BGB
Leicht (einfach) fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt.
Leicht fahrlässig verursachte Schäden sind versichert.
Grob fahrlässig handelt , wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt.
Grob fahrlässig verursachte Schäden sind i.d.R. nicht versichert.
⚠️ Als Deckungserweiterung ist der Einschluss grob fahrlässig verursachter Schäden möglich und sehr zu empfehlen.
Schlagwort: Deckungserweiterung
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