Informationspflichten VVG: Unterschied zwischen den Versionen
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Gemäß Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) § 7 und VVG-Informationspflichtenverordnung (VVGInfoV) müssen dem Versicherungsnehmer | |||
regeln, dass jedem Versicherungskunden vor Vertragsabschluss bestimmte Informationen zur Verfügung gestellt werden müssen. Man spricht hier von den «Informationspflichten» nach VVG. | |||
Dafür stellt jeder Versicherer ein Informationspflichtenblatt zur Verfügung. Darin enthalten sind z.B. Informationen zum Versicherer, Informationen zur angebotenen Leistung, Informationen zum Vertrag und Informationen zum Rechtsweg. | |||
Version vom 6. November 2020, 14:01 Uhr
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Gemäß Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) § 7 und VVG-Informationspflichtenverordnung (VVGInfoV) müssen dem Versicherungsnehmer
regeln, dass jedem Versicherungskunden vor Vertragsabschluss bestimmte Informationen zur Verfügung gestellt werden müssen. Man spricht hier von den «Informationspflichten» nach VVG.
Dafür stellt jeder Versicherer ein Informationspflichtenblatt zur Verfügung. Darin enthalten sind z.B. Informationen zum Versicherer, Informationen zur angebotenen Leistung, Informationen zum Vertrag und Informationen zum Rechtsweg.
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