Kfz Versicherung, Eigenschadenversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt bedingungsgemäß an geschädigte Dritte und nicht an Sie oder ihrem Betrieb. | Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt bedingungsgemäß an geschädigte Dritte und nicht an Sie oder ihrem Betrieb. | ||
Die Eigenschadenversicherung wird als Deckungserweiterung zur Vollkaskoversicherung angeboten. Separat ist dieser Schutz nicht zu erlangen. | Die Eigenschadenversicherung wird als Deckungserweiterung zur Vollkaskoversicherung angeboten. Separat ist dieser Schutz nicht zu erlangen.<br /> | ||
Die Eigenschadenversicherung kommt für Schäden auf, die der Versicherungsnehmer oder ein anderer berechtigter Fahrer, an einem Zweitwagen des Versicherungsnehmers verursacht. Ausgenommen sind (von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich) Schäden die sich auf dem eigenen Grundstück/Betriebsgrundstück ereignen.<br /> | |||
Die versicherten Kfz müssen nicht beim gleichen Versicherer versichert sein. Die Regulierung erfolgt nicht durch die Kfz-Haftpflichtversicherung. Hier springt dann die Vollkaskoversicherung ein.<br /> | |||
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Version vom 11. November 2020, 08:26 Uhr
Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt bedingungsgemäß an geschädigte Dritte und nicht an Sie oder ihrem Betrieb.
Die Eigenschadenversicherung wird als Deckungserweiterung zur Vollkaskoversicherung angeboten. Separat ist dieser Schutz nicht zu erlangen.
Die Eigenschadenversicherung kommt für Schäden auf, die der Versicherungsnehmer oder ein anderer berechtigter Fahrer, an einem Zweitwagen des Versicherungsnehmers verursacht. Ausgenommen sind (von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich) Schäden die sich auf dem eigenen Grundstück/Betriebsgrundstück ereignen.
Die versicherten Kfz müssen nicht beim gleichen Versicherer versichert sein. Die Regulierung erfolgt nicht durch die Kfz-Haftpflichtversicherung. Hier springt dann die Vollkaskoversicherung ein.
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