Laubrente: Unterschied zwischen den Versionen
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- Als Geschädigter kann | - Als Geschädigter kann die Immobilien-Rechtsschutzversicherung helfen Ansprüche geltend zu machen und duchzusetzen.<br /> | ||
- Als Schädiger kann eine Privathaftpflichtversicherung hilfreich sein. | - Als Schädiger kann eine Privathaftpflichtversicherung hilfreich sein. | ||
Version vom 25. November 2020, 16:08 Uhr
Als Eigenheimbesitzer mit Laubbäumen auf dem Grundstück, kann es sein, wenn das Nachbargrundstück eine starke Beeinträchtigung der Nutzbarkeit erfährt, das Sie dem Nachbarn eine „Laubrente“, einen jährlichen Geldbetrag, zu zahlen haben.
Das gleiche gilt für eine über das ortsübliche Maß gehende Verschmutzung und/oder dem unzumutbaren hohen Aufwand für die Beseitigung des Laubs.
Die rechtliche Grundlage hierfür ist der § 906, Abs. 2 des BGB.
Recht häufig entsteht schnell ein Streit mit dem Nachbarn.
- Als Geschädigter kann die Immobilien-Rechtsschutzversicherung helfen Ansprüche geltend zu machen und duchzusetzen.
- Als Schädiger kann eine Privathaftpflichtversicherung hilfreich sein.
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