Kfz Versicherung, Zweitwagen: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Voraussetzungen'''
'''Voraussetzungen'''


* Das Erstfahrzeug muss besser als in SFR 0 eingestuft sein, es darf keine Einstufung in eine Schadenklasse vorliegen
- Das Erstfahrzeug muss besser als in SFR 0 eingestuft sein, es darf keine Einstufung in eine Schadenklasse vorliegen<br />
* der Kfz-Versicherungsvertrag darf aufgrund eines Schadens nicht in eine Schadenklasse zurückgestuft werden müssen
- der Kfz-Versicherungsvertrag darf aufgrund eines Schadens nicht in eine Schadenklasse zurückgestuft werden müssen<br />
* die Fahrerlaubnis muss mindestens 1 Jahr bestehen, wenn das Fahrzeug auf den Partner angemeldet wird
- die Fahrerlaubnis muss mindestens 1 Jahr bestehen, wenn das Fahrzeug auf den Partner angemeldet wird<br />
 





Version vom 27. November 2020, 07:38 Uhr

Viele Kfz-Versicherer gewähren beim Abschluss der Kfz-Versicherung für den Zweitwagen auf den selben Versicherungsnehmer eine Sondereinstufung an. Diese Sondereinstufung ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich und von verschiedenen Kriterien abhängig. Einige Kfz-Versicherer bieten die Möglichkeit, dass der Zweitwagen zu den selben Konditionen versichert wird, wie der Erstwagen. Mögliche Kriterien sind:

- der Zweitwagen wird vom selben Versicherungsnehmer versichert, wie der Erstwagen
- der Zweitwagen wird auf den Ehepartner bzw. Lebenspartner versichert
- die Fahrzeugnutzer erfüllen das Mindestalter von z.B.: 25 Jahren
- das Erstfahrzeug ist beim selben Versicherungsunternehmen versichert
- weitere Versicherungsverträge müssen beim Versicherer vorhanden sein- die jährliche Fahrleistung ist beschränkt
- das Erstfahrzeug ist mindestens in die SF-Klasse 2 eingestuft
- das Erstfahrzeug war in den letzten 12 Monaten unfallfrei


Die genauen Konditionen zur Kfz Versicherung für den Zweitwagen sollten mit dem Kfz-Versicherer geklärt werden. Denn der Schadenfreiheitsrabatt steigt auch beim Zweitwagen kontinuierlich an und mindert dadurch den Beitragsaufwand. Wird mit dem Zweitwagen oder Erstwagen ein Unfall verursacht, so bleibt der Schadenfreiheitsrabatt des anderen Fahrzeuges unberührt. Denn die beiden Kfz-Versicherungsverträge werden jeweils für sich selbst betrachtet.


Die Zweitwagenversicherung oder auch Zweitwagenregelung genannt ist eine Sondereinstufung gem. Versicherungsbedingungen. Diese Sondereinstufung ist möglich, wenn eine weiteres Fahrzeug auf den Versicherungsnehmer oder dessen Partner angemeldet und neu versichert wird.

Voraussetzungen

- Das Erstfahrzeug muss besser als in SFR 0 eingestuft sein, es darf keine Einstufung in eine Schadenklasse vorliegen
- der Kfz-Versicherungsvertrag darf aufgrund eines Schadens nicht in eine Schadenklasse zurückgestuft werden müssen
- die Fahrerlaubnis muss mindestens 1 Jahr bestehen, wenn das Fahrzeug auf den Partner angemeldet wird


Zweitwageneinstufung von der Erstwageneinstufung abhängig

Bei einigen Versicherungsgesellschaften wird eine höhere SF-Klasseneinstufung für den Zweitwagen gewährt, vorausgesetzt, der Erstwagen ist in einer höheren SF-Klasse als 2 eingestuft. Beispiele für Erstwagen- bzw. Zweitwageneinstufungen


Erstfahrzeug Zweitfahrzeug
SF 4 bis SF 6 SF 3
SF 7 bis SF 10 SF 4
SF 11 bis SF 18 SF 5
usw. usw.


Schlagwort: Zweitfahrzeug, Zweitfahrzeugversicherung, Zweitwagen versichern


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