Betriebsunterbrechungsversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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- Einbruchdiebstahl mit Vandalismus und Raub, <br /> | - Einbruchdiebstahl mit Vandalismus und Raub, <br /> | ||
- Leitungswasser, <br /> | - Leitungswasser, ausgenommen Schäden durch Plansch-, Reinigungswasser, Schwamm Flüssigkeiten aus ortsfesten Wasserlöschanlagen <br /> | ||
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- Elementarschäden | - Elementarschäden wie Erdbeben, Überschwemmung, Erdrutsch, Lawinen, ausgenommen Schäden durch Sturmflut <br /> | ||
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- Schmutz durch nicht ordnungsmäßig geschlossene Öffnungen <br /> | - Schmutz durch nicht ordnungsmäßig geschlossene Öffnungen <br /> | ||
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Version vom 18. Dezember 2020, 10:19 Uhr
Kommt es auf Grund eines Sachschadens zum Stillstand des Betriebs bleiben die Fixkosten weiterhin bestehen. Der Verlust von Kunden und Nachteile im Wettbewerb können schwerwiegende Folgen einer Betriebsunterbrechung sein und ziehen meist finanzielle Auswirkungen nach sich. Die Betriebsunterbrechungsversicherung für Kleinbetriebe versichert kleine und mittelständische Gewerbebetriebe, Selbständige und Freiberufler.
- Gegenstand der Betriebsunterbrechungsversicherung
Führt ein Sachschaden an einer dem Betrieb dienenden Sache zu einer Betriebsunterbrechung, so erstattet die Betriebsunterbrechungsversicherung für Kleinbetriebe den dadurch entstandenen Unterbrechungsschaden
- versicherte Kosten
Erstattet werden auf Grund eines Sachschadens die nicht erwirtschafteten Gewinne sowie die fortlaufenden und umsatzunabhängigen Betriebskosten für die Dauer des vereinbarten Haftungszeitraums. Auch die anfallenden Schadenminderungskosten werden erstattet.
- Versicherte Schadensursachen
- Feuer, ausgenommen Schäden durch Nutzwärme und Sengschäden)
- Einbruchdiebstahl mit Vandalismus und Raub,
- Leitungswasser, ausgenommen Schäden durch Plansch-, Reinigungswasser, Schwamm Flüssigkeiten aus ortsfesten Wasserlöschanlagen
- Sturm und Hagel,
- Elementarschäden wie Erdbeben, Überschwemmung, Erdrutsch, Lawinen, ausgenommen Schäden durch Sturmflut
- Nicht versicherte Gefahren und hieraus resultierende Schäden
- Krieg
- Kernenergie
- Innere Unruhen
- Vorsatz des Versicherungsnehmers
- Sturmversicherung
- Schäden durch Lawinen
- Sturmflut
- Eindringen von Regen
- Hagel
- Schnee
- Schmutz durch nicht ordnungsmäßig geschlossene Öffnungen
- Ermittlung der Versicherungssumme
Die Ermittlung der Versicherungssumme entspricht der Vorgehensweise wie bei der Geschäftsinhaltsversicherung.
- Leistungen im Schadensfall
Der nicht erwirtschaftete Betriebsgewinn und die fortlaufenden Kosten für bis zu 12 Monate seit Eintritt des Sachschadens der zur Betriebsunterbrechung führte wird ersetzt.
Schlagwort:
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