Privatrechtsschutzversicherung, Arbeitsrechtsschutzversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 13: | Zeile 13: | ||
- ausbleibende Gehälter, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld,<br /> | - ausbleibende Gehälter, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld,<br /> | ||
- Überstundenvegütungen,<br /> | - Überstundenvegütungen,<br /> | ||
- Streit | - Streit um das Arbeitszeugnis, Arbeitspapiere,<br /> | ||
- Jugendschutz, Mutterschutz. | - Jugendschutz, Mutterschutz. | ||
Version vom 18. Januar 2021, 11:52 Uhr
Die Arbeitsrechtsschutzversicherung kann der Angestellte, Beamte und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes abschließen.
Für einige Berufsgruppen (Beamte, Ärzte, und weitere) gibt es spezielle Rechtsschutzversicherungen.
Die Arbeitsrechtsschutzversicherung wird i.d.R. nur in Verbindung mit dem allgemeinen Privatrechtsschutz angeboten.
Versicherungsschutz besteht bei Streitigkeiten um:
- Abmahnungen,
- Kündigungen,
- Abfindungen,
- ausbleibende Gehälter, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld,
- Überstundenvegütungen,
- Streit um das Arbeitszeugnis, Arbeitspapiere,
- Jugendschutz, Mutterschutz.
Leistungen und Kostenübernahme für:
- eigene Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz,
- Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten,
- Zeugengelder,
- Kosten für erforderliche Gutachten,
- Kosten für Schlichtungsverfahren,
- Kosten der Gegenseite, falls erforderlich.
Wartezeiten
nach drei Monaten Wartezeit in Anspruch nehmen.