Subsidärshaftung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 2. Februar 2021, 08:04 Uhr
Eine nachrangige Haftung wird als Subsidärhaftung bezeichnet. Beispiel: Ein Dritter (außerhalb des Versicherungsvertrages) wird zur Kostenübernahme herangezogen. Die Subsidärhaftung gilt immer dann, wenn ein Dritter hierzu verpflichtet wurde.
👁 Siehe auch: Subsidaritätsklausel
👁 Siehe auch: XXX
👁 Siehe auch: XXX
👁 Siehe auch: XXX
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