Privathaftpflichtversicherung, Abgrenzung zur Rechtsschutzversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Rechtsschutzversicherung schützt, ermöglicht dem VN aktiv seine Rechtsinteressen zu verfolgen und seine Ansprüche auch anwaltlich/gerichtlich geltend zu machen. | Die '''Rechtsschutzversicherung''' schützt, ermöglicht dem VN aktiv seine Rechtsinteressen zu verfolgen und seine Ansprüche auch anwaltlich/gerichtlich geltend zu machen.<br /> | ||
Die Privathaftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor Schadenersatzansprüchen Dritter. | |||
Die '''Privathaftpflichtversicherung''' schützt den Versicherungsnehmer vor Schadenersatzansprüchen Dritter. | |||
Version vom 13. Dezember 2016, 10:00 Uhr
Privathaftpflichtversicherung, Abgrenzung zu Rechtsschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung schützt, ermöglicht dem VN aktiv seine Rechtsinteressen zu verfolgen und seine Ansprüche auch anwaltlich/gerichtlich geltend zu machen.
Die Privathaftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor Schadenersatzansprüchen Dritter.
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