Unfallversicherung private, Sturz: Unterschied zwischen den Versionen

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Kein Unfall im Sinne der Versicherungsbedingungen, wenn der Versicherte ohne Einwirkung von außen stürzt und sich hierbei zu Schaden kommt.
Kein Unfall im Sinne der Versicherungsbedingungen, wenn der Versicherte ohne Einwirkung von außen stürzt und sich hierbei zu Schaden kommt.
Es liegt nur dann ein Unfall vor, wenn auch irgendeine Form der Außeneinwirkung vorgelegen hat.22.03.2017
Es liegt nur dann ein Unfall vor, wenn auch irgendeine Form der Außeneinwirkung vorgelegen hat.





Version vom 2. Februar 2021, 10:16 Uhr

Kein Unfall im Sinne der Versicherungsbedingungen, wenn der Versicherte ohne Einwirkung von außen stürzt und sich hierbei zu Schaden kommt. Es liegt nur dann ein Unfall vor, wenn auch irgendeine Form der Außeneinwirkung vorgelegen hat.


👁 Siehe auch: Unfallversicherung private, Definition Unfall
👁 Siehe auch: Unfallversicherung private, Eigenbewegungsschaden

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