Verbraucherinformation: Unterschied zwischen den Versionen

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1994 wurde  die behördliche Genehmigungspflicht für alle Versicherungsbedingungen festgelegt. Die Versicherungsnehmer müssen, ab 01-01-1995, vor Abschluss eines Vertrages schriftlich über die vertragsrelevanten Tatsachen, Bedingungen informiert werden.<br />
1994 wurde  die behördliche Genehmigungspflicht für alle Versicherungsbedingungen festgelegt. Die Versicherungsnehmer müssen, ab 01-01-1995, vor Abschluss eines Vertrages, schriftlich über die vertragsrelevanten Tatsachen, Bedingungen informiert werden.<br />
 
Gleiches gilt während der Vertragslaufzeit. Hierbei handelt es sich im wesentlichen um:
 
- Name, Anschrift des Versicherers<br />
- Versicherungsbedingungen<br />
- ggf. besondere Bedingungen
- versicherter Tarif/Tarife<br />
- Vertragsinhalte<br />
- Laufzeit des Verlages<br />
- Widerrufsmöglichkeiten<br />
- Beschwerdestellen<br />
 
 


Gleiches gilt auch während der Vertragslaufzeit. Hierbei handelt es sich im wesentlichen um:


- Name, Anschrift des Versicherers,<br />
- Versicherungsbedingungen,<br />
- ggf. besondere Bedingungen,<br />
- versicherter Tarif/Tarife,<br />
- Vertragsinhalte,<br />
- Laufzeit des Verlages,<br />
- Widerrufsmöglichkeiten,<br />
- Beschwerdestellen.<br />





Aktuelle Version vom 3. Februar 2021, 13:19 Uhr

1994 wurde die behördliche Genehmigungspflicht für alle Versicherungsbedingungen festgelegt. Die Versicherungsnehmer müssen, ab 01-01-1995, vor Abschluss eines Vertrages, schriftlich über die vertragsrelevanten Tatsachen, Bedingungen informiert werden.

Gleiches gilt auch während der Vertragslaufzeit. Hierbei handelt es sich im wesentlichen um:

- Name, Anschrift des Versicherers,
- Versicherungsbedingungen,
- ggf. besondere Bedingungen,
- versicherter Tarif/Tarife,
- Vertragsinhalte,
- Laufzeit des Verlages,
- Widerrufsmöglichkeiten,
- Beschwerdestellen.



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