Pferdehalterhaftpflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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In der Pferdehalterhaftpflichtversicherung sind Schäden an Dritten abgedeckt, die durch ein pferdetypisches Verhalten entstanden sind – '''verschuldensunabhängig'''. Im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Versicherungsschutz der Pferdehalterhaftpflichtversicherung beinhaltet. | In der Pferdehalterhaftpflichtversicherung sind Schäden an Dritten abgedeckt, die durch ein pferdetypisches Verhalten entstanden sind – '''verschuldensunabhängig'''. Im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Versicherungsschutz der Pferdehalterhaftpflichtversicherung beinhaltet. | ||
⚠️ '''Pferdehüter''' benötigen eine eigene Pferdehüterhaftpflichtversicherung. | ⚠️ ''' Es ist zu unterscheiden zwischen Pferdehalter und Pferdehüter''' letztere benötigen eine eigene Pferdehüterhaftpflichtversicherung. | ||
👁 Siehe auch: [[Pferdehüterhaftpflichtversicherung]] <br /> | |||
👁 Siehe auch: [[XXX]] <br /> |
Version vom 7. Februar 2021, 11:18 Uhr
In der Pferdehalterhaftpflichtversicherung sind Schäden an Dritten abgedeckt, die durch ein pferdetypisches Verhalten entstanden sind – verschuldensunabhängig. Im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Versicherungsschutz der Pferdehalterhaftpflichtversicherung beinhaltet.
⚠️ Es ist zu unterscheiden zwischen Pferdehalter und Pferdehüter letztere benötigen eine eigene Pferdehüterhaftpflichtversicherung.
👁 Siehe auch: Pferdehüterhaftpflichtversicherung
👁 Siehe auch: XXX