Pferdehalterhaftpflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 3: | Zeile 3: | ||
In der Pferdehalterhaftpflichtversicherung sind Schäden an Dritten abgedeckt, die durch ein pferdetypisches Verhalten entstanden sind – '''verschuldensunabhängig'''. Im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Versicherungsschutz der Pferdehalterhaftpflichtversicherung beinhaltet. | In der Pferdehalterhaftpflichtversicherung sind Schäden an Dritten abgedeckt, die durch ein pferdetypisches Verhalten entstanden sind – '''verschuldensunabhängig'''. Im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Versicherungsschutz der Pferdehalterhaftpflichtversicherung beinhaltet. | ||
⚠️ ''' Es ist zwischen Pferdehalter, der i.d.R. auch der Pferdeeigentümer | ⚠️ ''' Es ist zwischen Pferdehalter, der i.d.R. auch der Pferdeeigentümer iund dem Pferdehüter zu unterscheiden,''' letztere benötigen eine eigene Pferdehüterhaftpflichtversicherung. | ||
👁 Siehe auch: [[Pferdehüterhaftpflichtversicherung]] <br /> | 👁 Siehe auch: [[Pferdehüterhaftpflichtversicherung]] <br /> | ||
👁 Siehe auch: [[XXX]] <br /> | 👁 Siehe auch: [[XXX]] <br /> |
Version vom 7. Februar 2021, 18:24 Uhr
In der Pferdehalterhaftpflichtversicherung sind Schäden an Dritten abgedeckt, die durch ein pferdetypisches Verhalten entstanden sind – verschuldensunabhängig. Im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Versicherungsschutz der Pferdehalterhaftpflichtversicherung beinhaltet.
⚠️ Es ist zwischen Pferdehalter, der i.d.R. auch der Pferdeeigentümer iund dem Pferdehüter zu unterscheiden, letztere benötigen eine eigene Pferdehüterhaftpflichtversicherung.
👁 Siehe auch: Pferdehüterhaftpflichtversicherung
👁 Siehe auch: XXX