Pferdehalterhaftpflichtversicherung, Gast- und Fremdreiter: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Meier (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „ Personen, die nicht regelmäßig reiten, mit Pferden umgehen und keine Gegenleistung (unentgeltlich) erhalten werden im Zusammenhang mit Pferden als Fremdreit…“) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Personen, die nicht regelmäßig reiten, mit Pferden umgehen und keine Gegenleistung (unentgeltlich) erhalten werden im Zusammenhang mit Pferden als Fremdreiter oder Gastreiter bezeichnet. Das Gastreiterrisiko bzw. Fremdreiterrisiko ist separat durch den Pferdehalter mitzuversichern. | Personen, die nicht regelmäßig reiten, mit Pferden umgehen und keine Gegenleistung (unentgeltlich) erhalten werden im Zusammenhang mit Pferden als Fremdreiter oder Gastreiter bezeichnet. '''Das Gastreiterrisiko bzw. Fremdreiterrisiko ist separat durch den Pferdehalter mitzuversichern.''' |
Version vom 8. Februar 2021, 10:32 Uhr
Personen, die nicht regelmäßig reiten, mit Pferden umgehen und keine Gegenleistung (unentgeltlich) erhalten werden im Zusammenhang mit Pferden als Fremdreiter oder Gastreiter bezeichnet. Das Gastreiterrisiko bzw. Fremdreiterrisiko ist separat durch den Pferdehalter mitzuversichern.