Pferdehalterhaftpflichtversicherung, Reitbeteiligung: Unterschied zwischen den Versionen
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Das Risiko einer Reitbeteiligung fällt nicht unter das Fremd- u. Gastreiterrisiko. | |||
Die dauernde Reitbeteiligung wird von der Rechtsprechung als '''Mithaltereigenschaft''' eingestuft, somit besteht bei vielen Haftpflichtversicherungen '''keine Leistungspflicht des Versicherers.''' |
Version vom 9. Februar 2021, 06:09 Uhr
Das Risiko einer Reitbeteiligung fällt nicht unter das Fremd- u. Gastreiterrisiko.
Die dauernde Reitbeteiligung wird von der Rechtsprechung als Mithaltereigenschaft eingestuft, somit besteht bei vielen Haftpflichtversicherungen keine Leistungspflicht des Versicherers.