Werte / Zahlen / Daten / Indizis: Unterschied zwischen den Versionen
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Das durchschnittliche Arbeitsentgelt der Rentenversicherten, hiervon ausgenommen sind die Vergütungen von Auszubildenden, des vorvergangenen Jahres, also des Jahres 2015, stellt jeweils die Bezugsgröße dar. Aus dieser Bezugsgröße werden u.a. die Beitragsbemessungsgrenzen errechnet. | Das durchschnittliche Arbeitsentgelt der Rentenversicherten, hiervon ausgenommen sind die Vergütungen von Auszubildenden, des vorvergangenen Jahres, also des Jahres 2015, stellt jeweils die Bezugsgröße dar. Aus dieser Bezugsgröße werden u.a. die Beitragsbemessungsgrenzen errechnet. | ||
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Version vom 13. Dezember 2016, 12:22 Uhr
Werte / Zahlen / Daten / Indizis
Sozialversicherung Bezugsgrößen / § 18 SGB V
Beschreibung | Zeit / Basis | Wert | € % F | vom | bis |
---|---|---|---|---|---|
Bezugsgröße Sozialversicherung West | jährlich | 35.700 | € | 1.1.2017 | 31.12.2017 |
Bezugsgröße Sozialversicherung West | monatlich | 2.975 | € | 1.1.2017 | 31.12.2017 |
Bezugsgröße Sozialversicherung Ost | jährlich | 57.600 | € | 1.1.2017 | 31.12.2017 |
Bezugsgröße Sozialversicherung Ost | monatlich | 4.800 | € | 1.1.2017 | 31.12.2017 |
Das durchschnittliche Arbeitsentgelt der Rentenversicherten, hiervon ausgenommen sind die Vergütungen von Auszubildenden, des vorvergangenen Jahres, also des Jahres 2015, stellt jeweils die Bezugsgröße dar. Aus dieser Bezugsgröße werden u.a. die Beitragsbemessungsgrenzen errechnet.
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