Pferdehalterhaftpflichtversicherung, Kutsch- und Schlittenfahrten: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Unentgeltliche Ausflüge mit der Kutsche und Schlitten, '''zu privaten Zwecken,''' sind i.d.R. in der Pferdhalterhaftpflichtversicherung '''kostenfrei mitversichert.'''<br /> | Unentgeltliche Ausflüge mit der Kutsche und Schlitten, '''zu privaten Zwecken,''' sind i.d.R. in der Pferdhalterhaftpflichtversicherung '''kostenfrei mitversichert.''' | ||
Zu klären ist ob auch entgeltliche, gewerbliche Fahrten mitversichert sind. | |||
Klären müssen Versicherte, ob neben privaten Kutschfahrten auch gewerbliche Fahrten mitversichert sind. Letztere müssen in den meisten Fällen extra abgesichert werden, während Privatausflüge mit der Kutsche im Regelfall bereits versichert sind.<br /> | |||
Version vom 23. Februar 2021, 07:37 Uhr
Unentgeltliche Ausflüge mit der Kutsche und Schlitten, zu privaten Zwecken, sind i.d.R. in der Pferdhalterhaftpflichtversicherung kostenfrei mitversichert. Zu klären ist ob auch entgeltliche, gewerbliche Fahrten mitversichert sind.
Klären müssen Versicherte, ob neben privaten Kutschfahrten auch gewerbliche Fahrten mitversichert sind. Letztere müssen in den meisten Fällen extra abgesichert werden, während Privatausflüge mit der Kutsche im Regelfall bereits versichert sind.
👁 Siehe auch: Kutsch- und Schlittenfahrten gewerblich
Schlagwort: Pferdeschlittenfahrten, Schlittenfahrten