Pferdehalterhaftpflichtversicherung, Forderungsausfalldeckung: Unterschied zwischen den Versionen
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Voraussetzung: Es wird gegen den Schuldner ein rechtswirksames Urteil ausgesprochen. | Voraussetzung: Es wird gegen den Schuldner ein rechtswirksames Urteil ausgesprochen und die Vollstreckung blieb erfolgslos. |
Version vom 23. Februar 2021, 08:26 Uhr
Die Forderungsausfallversicherung ist ein zusätzlicher Versicherungsschutz der einspringt, wenn dem Pferdehalter und/oder seinemm Pferd ein Schaden zugefügt wird und niemand hierfür aufkommt. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Schädiger über keine eigene Pferdehaftpflichtversicherung verfügt und selbst nicht in der Lage ist den verursachten finanziellen Schaden zu tragen. Hier greift dann die Ausfallsdeckung der eigenen Versicherung, der Versicherungsnehmer erhält seinen Schaden von seiner Versicherung ersetzt. Üblicherweise wird der Schutz mit einer Selbstbeteiligung angeboten.
Hierdurch sind die folgenden zusätzlichen Kosten mitversichert.
- Feststellung der Schadenverursachung,
- Feststellung der Schadenhöhe,
- Erzielung des rechtskräftig vollstreckbaren Urteils,
- Vollstreckung des Urteils.
Voraussetzung: Es wird gegen den Schuldner ein rechtswirksames Urteil ausgesprochen und die Vollstreckung blieb erfolgslos.