Kammerberufe: Unterschied zwischen den Versionen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 21: | Zeile 21: | ||
- Wirtschaftsprüferkammer<br /> | - Wirtschaftsprüferkammer<br /> | ||
- Zahnärztekammer<br /> | - Zahnärztekammer<br /> | ||
⚠️ Für Kammerberufe besteht in der Regel die gesetzliche Verpflichtung eine Berufshaftpflichtversicherung / Vermögensschadenshaftpflichtversicherung, mit bestimmten Mindestversicherungssummen, abzuschliessen.<br /> | ⚠️ Für Kammerberufe besteht in der Regel die gesetzliche Verpflichtung eine Berufshaftpflichtversicherung / Vermögensschadenshaftpflichtversicherung, mit bestimmten Mindestversicherungssummen, abzuschliessen.<br /> |
Version vom 24. Februar 2021, 07:22 Uhr
Unter den Begriff Kammerberufe fallen Berufe, für die sehr strenge standesrechtliche und zugangsrechtliche Voraussetzungen gelten. Während der Berufsausbildung müssen sich Berufsanwärter ein umfassendes Fachwissen aneignen sowie ihre persönliche Eignung anhand von anspruchsvollen und langwierigen Prüfungen unter Beweis stellen.
Mit der Zulassung zum Kammerberuf ist eine Pflichtmitgliedschaft in der Berufskammer verknüpft. Diese Kammer fungiert auch als Interessengemeinschaft für deren Mitlglieder.
DIe Berufskammern:
- Apothekerkammer
- Architektenkammer
- Ärztekammer
- Bundesnotarkammer
- Bundesrechtsanwaltskammer
- Ingenieurkammer (für beratende Ingenieure)
- Notarkammer
- Patentanwaltskammer
- Psychotherapeutenkammer
- Rechtsanwaltskammer
- Steuerberaterkammer
- Tierärztekammern
- Wirtschaftsprüferkammer
- Zahnärztekammer
⚠️ Für Kammerberufe besteht in der Regel die gesetzliche Verpflichtung eine Berufshaftpflichtversicherung / Vermögensschadenshaftpflichtversicherung, mit bestimmten Mindestversicherungssummen, abzuschliessen.
< zurück Einträge vorwärts > Alle Einträge zur Versicherung allgemein anzeigen zur Hauptseite
Tel.: 08105 - 778960
info@versicherungsvergleich.de
WhatsApp: 08105 - 7789 881
Sofortanfrage / Angebot
-.-.-.-