Unfallversicherung private, Mitwirkungsanteil: Unterschied zwischen den Versionen

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Tritt ein Invaliditätsfall ein, prüft der Versicherer ob eine Krankheit am Unfallgeschehen teil hat. Dies kommt häufiger vor als gedacht. Der Versicherer kürzt dann in Höhe des Mitwirkungsanteil die Leistungen, sofern eine bestehende Krankheit die Invalidität mitverursacht hat.
Tritt ein Invaliditätsfall ein, prüft der Versicherer ob eine Krankheit am Unfallgeschehen teil hat. Dies kommt häufiger vor als gedacht. Der Versicherer kürzt dann in Höhe des Mitwirkungsanteil die Leistungen, sofern eine bestehende Krankheit die Invalidität mitverursacht hat. Dies führt sehr häufig zu Streitigkeiten mit dem Versicherer.


⚠️ Daher sind nur Versicherer/Versicherungstarife zu empfehlen, die auf die Mitwirkungsanteilsklausel verzichten.
⚠️ Daher sind nur Versicherer/Versicherungstarife zu empfehlen, die auf die Mitwirkungsanteilsklausel verzichten.

Version vom 5. März 2021, 13:30 Uhr


Tritt ein Invaliditätsfall ein, prüft der Versicherer ob eine Krankheit am Unfallgeschehen teil hat. Dies kommt häufiger vor als gedacht. Der Versicherer kürzt dann in Höhe des Mitwirkungsanteil die Leistungen, sofern eine bestehende Krankheit die Invalidität mitverursacht hat. Dies führt sehr häufig zu Streitigkeiten mit dem Versicherer.

⚠️ Daher sind nur Versicherer/Versicherungstarife zu empfehlen, die auf die Mitwirkungsanteilsklausel verzichten.

Nicht alle Versicherer bieten aber diese Option.





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