Annexvertrieb: Unterschied zwischen den Versionen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 4: | Zeile 4: | ||
👁 Siehe auch: [[Vertriebswege / Vertriebskanäle]]<br /> | 👁 Siehe auch: [[Vertriebswege / Vertriebskanäle]]<br /> | ||
< '''zurück''' Einträge '''vorwärts''' > <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Versicherung allgemein | Alle Einträge zur '''Versicherung allgemein''' anzeigen]] <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü | zur '''Hauptseite''']] | < '''zurück''' Einträge '''vorwärts''' > <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Versicherung allgemein | Alle Einträge zur '''Versicherung allgemein''' anzeigen]] <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü | zur '''Hauptseite''']] |
Version vom 10. März 2021, 05:10 Uhr
Als Annexvertrieb wird der Vertrieb durch branchenfremde Partner bezeichnet. Hierbei werden dem eigentlichen Produkt oder Dienstleistung die Versicherung "angehängt". Im Handel werden ab und an in Kaufhäusern auch Versicherungsprodukte an eigens eingerichteten Informationsstellen angeboten. Fahrradhäuser bieten Fahrradversicherungen an. Autohäuser bieten Kfz-Versicherungen an. Reisebüros bieten Reisekranken-, Reiserücktritts- und Reisgepäckversicherungen an. Die Produktobjektivität bleibt seitens des Verkäufers hier oftmals auf der Strecke. Koppelgeschäfte haben unter dem Gesichtspunkt des Verbrauerschutzes einen Beigeschmack.
👁 Siehe auch: Vertriebswege / Vertriebskanäle
< zurück Einträge vorwärts > Alle Einträge zur Versicherung allgemein anzeigen zur Hauptseite
Tel.: 08105 - 778960
info@versicherungsvergleich.de
WhatsApp: 08105 - 7789 881
Sofortanfrage / Angebot
Schlagwort: Vertrieb, Vertriebsweg, Absatzkanal, Koppelgeschäft, Verbraucherschutz
-.-.-.-