Privatrechtsschutzversicherung, Versichererwechsel: Unterschied zwischen den Versionen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 8: | Zeile 8: | ||
|} | |} | ||
{| border="0" style="border-collapse:collapse" | {| border="0" style="border-collapse:collapse" | ||
| [[Datei:Vereinsversicherung_tipp_ohne.png | | | [[Datei:Vereinsversicherung_tipp_ohne.png |250px]]|| ''' Keine Wartezeiten ! Keine Wartezeit gibt es zum Beispiel beim Privatrechtsschutz wenn ein Versichererwechsel erfolgt. Voraussetzung der Altvertrag geht nahtlos in die neue Versicherung über und der neue Vertrag enthält die gleichen Vertragsinhalte . ''' | ||
|} | |} | ||
Version vom 12. März 2021, 07:08 Uhr
Ein Wechsel des Rechtsschutzversicherers sollte vorbereitet sein. So sind die Bedingungen des Erstvertrages mit den Bedingungen des angestrebten Neuvertrages zu vergleichen. Hier sind große Unterschiede vorhanden. Oftmals sind die Altverträge vom Bedingungswerk für den Versicherungsnehmer günstiger/umfangreicher, andererseits sind viele neue Tarife im Angebot der Versicherer bedarfsgerechter gestaltet worden. Der Prämie spielt hier ebenfalls eine entscheidende Rolle. Die genauen Kündigungsfristen sind zu beachten.
👁 Siehe auch: Privatrechtsschutzversicherung, Kündigung durch Versicherungsnehmer
👁 Siehe auch: Privatrechtsschutzversicherung, Kündigung durch Versicherer
< zurück Einträge vorwärts > Alle Einträge zur Privatrechtsschutzversicherung anzeigen zur Hauptseite
Tel.: 08105 - 778960
info@versicherungsvergleich.de
WhatsApp: 08105 - 7789 881
Sofortanfrage / Angebot
-.-.-.-