Pferdehalterhaftpflichtversicherung, Mietsachschäden: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 10: | Zeile 10: | ||
- geliehenem Pferdeanhänger,<br /> | - geliehenem Pferdeanhänger,<br /> | ||
- geliehenem Pferdetransporter,<br /> | - geliehenem Pferdetransporter,<br /> | ||
sollten unbedingt mitversichert werden. Ist diese Risikoabsicherung in der Pferdehaftpflichtversicherung nicht enthalten, so lässt sich dies als Zusatzdeckung mit vereinbaren. | sollten unbedingt mitversichert werden. Ist diese Risikoabsicherung in der Pferdehaftpflichtversicherung nicht enthalten, so lässt sich dies als Zusatzdeckung mit vereinbaren. |
Version vom 12. März 2021, 10:06 Uhr
Pferde werden i.d.R. als sog. Einsteller in einem Reit-, Pferdestall untergebracht. Das Ausleihen eines Pferdeanhängers zwecks Transports zur Weide, zum Turnier oder in die Klinik, birgt viele Beschädigungsrisiken.
Mietsachschäden an
- Stallungen,
- Reithallen,
- Offenstall
- gemieteten Boxen,
- geliehenem Pferdeanhänger,
- geliehenem Pferdetransporter,
sollten unbedingt mitversichert werden. Ist diese Risikoabsicherung in der Pferdehaftpflichtversicherung nicht enthalten, so lässt sich dies als Zusatzdeckung mit vereinbaren.
< zurück Einträge vorwärts > Alle Einträge zur Pferdeversicherung anzeigen zur Hauptseite
Tel.: 08105 - 778960
info@versicherungsvergleich.de
WhatsApp: 08105 - 7789 881
Sofortanfrage / Angebot
Schlagwort: Pferdehalterhaftpflicht, Pferdeeigentümerhaftpflicht