Privathaftpflichtversicherung, Haustiere: Unterschied zwischen den Versionen
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Kleinhaustiere sind in der Privathaftpflichtversicherung i.d.R. mitversichert. Zu den Kleinhaustieren zählen Hamster, Meerschweinchen, Ratten, Vögel, Katzen und dergleichen (nicht abschließend). | Kleinhaustiere sind in der Privathaftpflichtversicherung i.d.R. mitversichert. Zu den Kleinhaustieren zählen Hamster, Meerschweinchen, Ratten, Vögel, Katzen und dergleichen (nicht abschließend).<br /> | ||
Hunde zählen nicht dazu, hier ist eine separate Hundehaftpflichtversicherung notwendig. | Hunde zählen nicht dazu, hier ist eine separate Hundehaftpflichtversicherung notwendig. | ||
Version vom 18. März 2021, 06:56 Uhr
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Kleinhaustiere sind in der Privathaftpflichtversicherung i.d.R. mitversichert. Zu den Kleinhaustieren zählen Hamster, Meerschweinchen, Ratten, Vögel, Katzen und dergleichen (nicht abschließend).
Hunde zählen nicht dazu, hier ist eine separate Hundehaftpflichtversicherung notwendig.
Wer mehr als drei Katzen hält, zahlt Schäden selbst
Ob die Haftpflichtversicherung einspringt, wenn eine Katze die Mietwohnung beschädigt, hängt davon, wie viele Tiere der Mieter hält. Das Oberlandesgericht Hamm entschied 2014, dass mehr als drei Stubentiger eine übermäßige Beanspruchung der Mietwohnung darstellen und die Privat-Haftpflicht in diesem Fall von ihrer Leistungspflicht befreit ist. Wer vier oder mehr Katzen hält, zahlt Mietsachschäden, die die Vierbeiner verursachen, daher aus eigener Tasche.
👁 Siehe auch: Privathaftpflichtversicherung,
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