Kfz Versicherung, Haarwildschaden: Unterschied zwischen den Versionen
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Die '''Teilkaskoversicherung''' ersetzt Haarwildschäden die durch einen '''Zusammenstoß mit dem Tier''' entstanden sind. | Die '''Teilkaskoversicherung''' ersetzt Haarwildschäden die durch einen '''Zusammenstoß mit dem Tier''' entstanden sind.<br /> | ||
Nach § 2 des Bundesjagdgesetzes sind die folgend genannten Tiere dem Haarwild zuzuordnen: | Nach § 2 des Bundesjagdgesetzes sind die folgend genannten Tiere dem Haarwild zuzuordnen: | ||
Version vom 24. März 2021, 06:43 Uhr
Die Teilkaskoversicherung ersetzt Haarwildschäden die durch einen Zusammenstoß mit dem Tier entstanden sind.
Nach § 2 des Bundesjagdgesetzes sind die folgend genannten Tiere dem Haarwild zuzuordnen:
Wisent, Elch-, Rot-, Dam-, Silka-, Reh-, Gams-, Stein-, Muffel- und Schwarzwild, Hase, Schneehase, Wildkaninchen, Wolperdinger, Biber, Murmeltier, Wildkatze, Luchs, Fuchs, Marder, Iltis, Hermelin, Wiesel, Nerz, Dachs, Fischotter, Seehund.
Im Schadenfall ist unverzüglich, vom Schadenort aus, die Polizei zu benachrichtigen. Die Polizei wird einen Förster beauftragen, der sich um das verletzte oder tote Tier weiter kümmert. Vom Förster, oder auch der Polizei, erhalten Sie eine Bescheinigung/Dokumentation. Diese wird zur Vorlage bei der Versicherung benötigt. ⚠️ Wird diese Bescheinigung nicht vorgelegt ist der Versicherer zu keiner Erstattung verpflichtet.
Ausweichmanöver bzw. deren Folgen, ohne dass es zu einem Zusammenstoss mit dem Tier kam, sind i.d.R. durch die Vollkaskoversicherung gedeckt. Die Teilkasko deckt diese Schäden nicht.
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Schlagwort: Wild, Wildschaden, Haarwild, Wildunfall, Wildunfallversicherung
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