Krankenversicherung private, Auslandskrankenversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Krankenversicherung private, Auslandskrankenversicherung<br />
Krankenversicherung private, Auslandskrankenversicherung<br />
Leistungen der Auslandskrankenversicherung bei einer akuten medizinisch notwendigen Heilbehandlung während des Auslandsaufenthaltes.
* Arzt-, Arzneikosten,
* Heilmittel,
* Krankenhausbehandlung
* Krankenhaustransportkosten sind nicht immer mitversichert,
*  Zahnbehandlung schmerzstillend,
* Teilweise Reparatur des Zahnersatzes,
* Brillenreparatur, Hilfsmittelreparaturen,
* Schwangerschaftsbehandlungen (aber auch nicht alle),
* Rücktransport,
* Bestattung / Überführung im Todesfall.


Gesetzlichen Krankenkassen dürfen keine Rücktransporte nach Deutschland bezahlen. <br />
Gesetzlichen Krankenkassen dürfen keine Rücktransporte nach Deutschland bezahlen. <br />

Version vom 18. Dezember 2016, 14:44 Uhr

Krankenversicherung private, Auslandskrankenversicherung

Leistungen der Auslandskrankenversicherung bei einer akuten medizinisch notwendigen Heilbehandlung während des Auslandsaufenthaltes.

  • Arzt-, Arzneikosten,
  • Heilmittel,
  • Krankenhausbehandlung
  • Krankenhaustransportkosten sind nicht immer mitversichert,
  • Zahnbehandlung schmerzstillend,
  • Teilweise Reparatur des Zahnersatzes,
  • Brillenreparatur, Hilfsmittelreparaturen,
  • Schwangerschaftsbehandlungen (aber auch nicht alle),
  • Rücktransport,
  • Bestattung / Überführung im Todesfall.

Gesetzlichen Krankenkassen dürfen keine Rücktransporte nach Deutschland bezahlen.
Der Versicherer nimmt mit der Fluggesellschaft und den Ärzten Kontakt auf um den Rücktransport zu erörtern.

Mit das Wichtigste:  Es sollten  "die Kosten für einen medizinisch sinnvollen und nicht erst bei einem medizinisch notwendigen Rücktransport vom Versicherer erstattet werden".


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