Reiterunfallversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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| [[Datei:Vereinsversicherung_tipp_ohne.png |250px]]        ||| Von der reinen Reiterunfallversicherung wird häufig abgeraten. Der Versicherungsnehmer stellt sich i.d.R. mit der Normal-Unfallversicherung besser. Unfall-Invaliditätsschutz  sollte überall gegeben sein und nicht nur im Umgang mit Pferden. |||
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Version vom 30. März 2021, 06:26 Uhr

Die Reiterunfallversicherung stellt eine besondere Art der Unfallversicherung dar. Im Gegensatz zur normalen privaten Unfallversicherung leistet diese jedoch nur bei Unfällen, die im Zusammenhang mit der Ausübung des Reitsports geschehen.


  • Versicherte Person

In diesem Tarif wird eine Person versichert. Es sielt keine Rolle welches Pferd geritten wird.

  • versichertes Pferd

Dieser spezielle Tarif versichert alle Reiter eines bestimmten Pferdes über einen Vertrag. (nicht bei berufs- erwerbsmäßiger Tätigkeit).


Vereinsversicherung tipp ohne.png Von der reinen Reiterunfallversicherung wird häufig abgeraten. Der Versicherungsnehmer stellt sich i.d.R. mit der Normal-Unfallversicherung besser. Unfall-Invaliditätsschutz sollte überall gegeben sein und nicht nur im Umgang mit Pferden.





👁 Siehe auch: Unfallversicherung
👁 Siehe auch: Sportunfähigkeitsversicherung



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Schlagwort: Reitunfallversicherung, Reiterunfallversicherung, Reitsport Unfallversicherung, Unfallversicherung für Reiter, Pferdehalterhaftpflicht, Pferdeeigentümerhaftpflicht