Unfallversicherung private, Todesfallleistung: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Todesfallsumme der Unfallversicherung wird fällig, wenn die versicherte Person in Folge eines Unfalles verstirbt. Oftmals endet ein Unfall jedoch nicht sofort tödlich, sondern die versicherte – verunfallte – Person verstirbt einige Wochen oder Monate nach dem Unfallereignis. | Die Todesfallsumme der Unfallversicherung wird fällig, wenn die versicherte Person in Folge eines Unfalles verstirbt. Oftmals endet ein Unfall jedoch nicht sofort tödlich, sondern die versicherte – verunfallte – Person verstirbt einige Wochen oder Monate nach dem Unfallereignis. | ||
Bei der Wahl des Unfallversicherung ist hierbei wichtig, dass die Todelfallleistung auch noch durch den Versicherer geleistet wird, wenn die versicherte Person innerhalb von 12 Monaten nach dem Unfall und durch dessen Folgen verstirbt. Mittlerweile ist dieser Passus bei vielen Unfallversicherern standardmäßig im Versicherungsschutz beinhaltet. | Bei der Wahl des Unfallversicherung ist hierbei wichtig, dass die Todelfallleistung auch noch durch den Versicherer geleistet wird, wenn die versicherte Person innerhalb von 12 Monaten nach dem Unfall und durch dessen Folgen verstirbt. Mittlerweile ist dieser Passus bei vielen Unfallversicherern standardmäßig im Versicherungsschutz beinhaltet.<br /> | ||
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Aktuelle Version vom 30. März 2021, 06:40 Uhr
Die Höhe des Todesfallleistung sollte mindestens 2 Jahresgehälter der zu versichernden Person betragen.. Zusätzlich sollten die Summen von eventuell vorhandenen Darlehen bzw. Krediten berücksichtigt werden. Hintergrund hierfür ist, dass im Todesfall die noch bestehenden Verbindlichkeiten getilgt werden können.
Die Todesfallsumme der Unfallversicherung wird fällig, wenn die versicherte Person in Folge eines Unfalles verstirbt. Oftmals endet ein Unfall jedoch nicht sofort tödlich, sondern die versicherte – verunfallte – Person verstirbt einige Wochen oder Monate nach dem Unfallereignis.
Bei der Wahl des Unfallversicherung ist hierbei wichtig, dass die Todelfallleistung auch noch durch den Versicherer geleistet wird, wenn die versicherte Person innerhalb von 12 Monaten nach dem Unfall und durch dessen Folgen verstirbt. Mittlerweile ist dieser Passus bei vielen Unfallversicherern standardmäßig im Versicherungsschutz beinhaltet.
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