Privathaftpflichtversicherung, Abgrenzung zur Rechtsschutzversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 2: | Zeile 2: | ||
Die '''Rechtsschutzversicherung''' schützt, ermöglicht dem VN aktiv seine Rechtsinteressen zu verfolgen und '''seine eigenen Ansprüche''' auch anwaltlich/gerichtlich '''durchzusetzen, geltend zu machen.'''<br /> | Die '''Rechtsschutzversicherung''' schützt, ermöglicht dem VN aktiv seine Rechtsinteressen zu verfolgen und '''seine eigenen Ansprüche''' auch anwaltlich/gerichtlich '''durchzusetzen, geltend zu machen.'''<br /> | ||
👁 '''Siehe auch:'''<br /> | 👁 '''Siehe auch:'''<br /> | ||
[[Privatrechtsschutzversicherung ]]<br /> | [[Privatrechtsschutzversicherung ]]<br /> | ||
Version vom 30. März 2021, 18:51 Uhr
Die Privathaftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor Schadenersatzansprüchen Dritter, wehrt unberechtigte Ansprüche ab oder begleicht berechtigte Forderungen.
Die Rechtsschutzversicherung schützt, ermöglicht dem VN aktiv seine Rechtsinteressen zu verfolgen und seine eigenen Ansprüche auch anwaltlich/gerichtlich durchzusetzen, geltend zu machen.
👁 Siehe auch:
Privatrechtsschutzversicherung
< zurück Einträge vorwärts > Alle Einträge zur Privathaftpflichtversicherung anzeigen zur Hauptseite
Tel.: 08105 - 778960
info@versicherungsvergleich.de
WhatsApp: 08105 - 7789 881
Sofortanfrage / Angebot
.-.-.-.
. Schlagwort: Privathaftpflichtversicherung oder Rechtsschutzversicherung, Unterschied Haftpflichtversicherung und Rechtsschutzversicherung, Unterschied Haftpflicht Rechtsschutz