Privatrechtsschutzversicherung, Vorsorgerechtsschutz: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Veränderungen der Lebenssituation sind ab dem Zeitpunkt des Entstehens und meist ohne Wartezeit mitversichert.  
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Voraussetzungen für den Versicherungsschutz ist die rechtzeitige Mitteilung an den Rechtsschutzversicherer über die geänderten oder neu hinzukommenden Risiken. Sowie deren Beginn und Aufnahme in den Versicherungsschutz.
Voraussetzungen für den Versicherungsschutz ist die rechtzeitige Mitteilung an den Rechtsschutzversicherer über die geänderten oder neu hinzukommenden Risiken. Sowie deren Beginn und Aufnahme in den Versicherungsschutz.




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Im Regelfall fällt kein zusätzlicher Beitrag für die Zusatzleistung an, da diese bereits im Gesamtbeitag für die Rechtsschutzversicherung einkalkuliert wurde.
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Schlagwort: Zusatzdeckung, Deckungserweiterung, Rechtsschutzversicherung Deckungsumfang<br />


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Aktuelle Version vom 3. April 2021, 09:33 Uhr

Die Vorsorgerechtsschutz ist eine Erweiterung des Deckungsumfangs einer bestehenden Rechtsschutzversicherung für noch nicht bekannte, später eintretende Änderungen der Lebensumstände des Versicherungsnehmers oder der mitversicherten Personen.


  • Zeitpunkt:

Die Veränderungen der Lebenssituation sind ab dem Zeitpunkt des Entstehens und meist ohne Wartezeit mitversichert.


  • Voraussetzungen:

Voraussetzungen für den Versicherungsschutz ist die rechtzeitige Mitteilung an den Rechtsschutzversicherer über die geänderten oder neu hinzukommenden Risiken. Sowie deren Beginn und Aufnahme in den Versicherungsschutz.


  • Beitragshöhe:

Im Regelfall fällt kein zusätzlicher Beitrag für die Zusatzleistung an, da diese bereits im Gesamtbeitag für die Rechtsschutzversicherung einkalkuliert wurde.


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Schlagwort: Zusatzdeckung, Deckungserweiterung, Rechtsschutzversicherung Deckungsumfang

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