Kfz Versicherung, Oldtimer/Youngtimer: Unterschied zwischen den Versionen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
(38 dazwischenliegende Versionen von 2 Benutzern werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
'''Voraussetzungen für den Abschluss der Oldtimer/Youngtimer-Versicherung:''' | |||
- ein Alltagsfahrzeug zur Verfügung steht<br /> | |||
- der Oldtimer/Youngtimer in einem Originalzustand oder in einem Original identischem Zustand ist<br /> | |||
- ein Gutachten über den Marktwert und Zustand vorliegt (max. 1 Jahr alt)<br /> | |||
- der Marktwert des Fahrzeugs mindestens 3.000 Euro beträgt<br /> | |||
- der Zustand beträgt mindestens Note 3<br /> | |||
'''Die Oldtimer/Youngtimer-Versicherung kann für PKW´s vereinbart werden,''' | {| class="wikitable" | ||
|- | |||
! Note !! Erläuterung | |||
|- | |||
|1|| Makelloser Zustand, Keine Mängel an Technik und Optik. Fahrzeuge der absoluten Spitzenklasse. Unrestauriertes, vollständig funktionsfähiges Original oder komplett und perfekt restauriertes Spitzenfahrzeug | |||
|- | |||
| 2|| Guter Zustand. Mängelfrei, aber mit leichten (!) Gebrauchsspuren. Original oder fachgerecht und aufwendig restauriert. Keine fehlenden oder zusätzlich montierten Teile. Ausnahme: wenn es die StVZO verlangt. | |||
|- | |||
| 3 || Gebrauchter Zustand. Normale Spuren der Jahre. Kleinere Mängel, aber voll fahrbereit. Keine Durchrostungen. Kine sofortigen Arbeiten notwenidg. Nicht schön, aber gebrauchsfertig. | |||
|} | |||
'''Die Oldtimer/Youngtimer-Versicherung kann für PKW´s vereinbart werden,'''<br /> | |||
- für PKW-Youngtimer, die mindestens 25 Jahre alt sind<br /> | |||
- für PKW-Klassiker, die mindestens 40 Jahre alt sind.<br / | |||
'''Auch für Motorräder kann die Oldtimer/Youngtimer-Versicherung vereinbart werden,''' | '''Auch für Motorräder kann die Oldtimer/Youngtimer-Versicherung vereinbart werden,''' <br /> | ||
für Motorräder, die mindestens 30 Jahre alt sind. | - für klassische Motorräder, die mindestens 30 Jahre alt sind.<br /> | ||
Zeile 29: | Zeile 43: | ||
| <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>||   ist versichert | | <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>||   ist versichert | ||
|- | |- | ||
| <center>[[Datei:Minus rot.png|rahmenlos]]</center>||  ist nicht versichert | | <center>[[Datei:Minus rot.png|rahmenlos]]</center>||  ist nicht versichert und versicherbar | ||
|} | |} | ||
Zeile 59: | Zeile 71: | ||
| Marderbiss || <center>[[Datei:Minus rot.png|rahmenlos]]</center> || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> | | Marderbiss || <center>[[Datei:Minus rot.png|rahmenlos]]</center> || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> | ||
|- | |- | ||
| | | Kurzschluss an der Verkabelung || <center>[[Datei:Minus rot.png|rahmenlos]]</center> || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> | ||
|- | |- | ||
| | | Verzicht auf Abzug "Neu für Alt" || <center>[[Datei:Minus rot.png|rahmenlos]]</center> || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> | ||
|- | |- | ||
| | | Transportschäden auf der Ladefläche || <center>[[Datei:Minus rot.png|rahmenlos]]</center> || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> | ||
|- | |} | ||
| | |||
'''Keine Rückstufung im Schadensfall''' | |||
Im Schadensfall am versicherten Fahrzeug kommt es zu keiner Rückstufung. Die Beiträge bleiben konstant. Die schadenfreien Jahre der Oldtimer/Youngtimer-Versicherung können später auf einen anderen Vertrag übertragen werden. | |||
'''Berücksichtigung der Wertsteigerung''' | |||
Die Wertsteigerung des Oldtimers/Youngtimers wird im Rahmen einer beitragsfreien Vorsorgeversicherung berücksichtigt. Im Schadensfall kann eine Entschädigung gewährt werden, die bis zu 10 % über dem Wert des zu Vertragsbeginn ermittelten Marktwertes liegt. | |||
< '''zurück''' Einträge '''vorwärts''' > <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Kfz Versicherung | Alle Einträge zur '''Kfz Versicherung''' anzeigen]] <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü | zur '''Hauptseite''']] | |||
<center>{{bimpimV02}} | |||
Schlagwort: Oldtimerversicherung, Oldtimer versichern<br /> | |||
.-.-.-. | |||
[[Category:Kfz Versicherung]][[Category:BIM]][[Category:PIM]] |
Aktuelle Version vom 4. April 2021, 08:03 Uhr
Voraussetzungen für den Abschluss der Oldtimer/Youngtimer-Versicherung:
- ein Alltagsfahrzeug zur Verfügung steht
- der Oldtimer/Youngtimer in einem Originalzustand oder in einem Original identischem Zustand ist
- ein Gutachten über den Marktwert und Zustand vorliegt (max. 1 Jahr alt)
- der Marktwert des Fahrzeugs mindestens 3.000 Euro beträgt
- der Zustand beträgt mindestens Note 3
Note | Erläuterung |
---|---|
1 | Makelloser Zustand, Keine Mängel an Technik und Optik. Fahrzeuge der absoluten Spitzenklasse. Unrestauriertes, vollständig funktionsfähiges Original oder komplett und perfekt restauriertes Spitzenfahrzeug |
2 | Guter Zustand. Mängelfrei, aber mit leichten (!) Gebrauchsspuren. Original oder fachgerecht und aufwendig restauriert. Keine fehlenden oder zusätzlich montierten Teile. Ausnahme: wenn es die StVZO verlangt. |
3 | Gebrauchter Zustand. Normale Spuren der Jahre. Kleinere Mängel, aber voll fahrbereit. Keine Durchrostungen. Kine sofortigen Arbeiten notwenidg. Nicht schön, aber gebrauchsfertig. |
Die Oldtimer/Youngtimer-Versicherung kann für PKW´s vereinbart werden,
- für PKW-Youngtimer, die mindestens 25 Jahre alt sind
- für PKW-Klassiker, die mindestens 40 Jahre alt sind.<br /
Auch für Motorräder kann die Oldtimer/Youngtimer-Versicherung vereinbart werden,
- für klassische Motorräder, die mindestens 30 Jahre alt sind.
Leistungen der Oldtimer/Youngtimer-Versicherung
Diese Gegenüberstellung verdeutlicht den Unterschied zwischen den Leistungen der Haftpflichtversicherung, der Haftpflichtversicherung mit Teilkaskoversicherung und der Haftpflichtversicherung mit Vollkaskoversicherung. Hinweis: Der Listung der Leistungen liegt ein Top-Tarif zugrunde, d.h. nicht alle Versicherer bieten ggf. diesen Versicherungsumfang.
Legende:
ist versichert | |
ist nicht versichert und versicherbar |
Keine Rückstufung im Schadensfall
Im Schadensfall am versicherten Fahrzeug kommt es zu keiner Rückstufung. Die Beiträge bleiben konstant. Die schadenfreien Jahre der Oldtimer/Youngtimer-Versicherung können später auf einen anderen Vertrag übertragen werden.
Berücksichtigung der Wertsteigerung
Die Wertsteigerung des Oldtimers/Youngtimers wird im Rahmen einer beitragsfreien Vorsorgeversicherung berücksichtigt. Im Schadensfall kann eine Entschädigung gewährt werden, die bis zu 10 % über dem Wert des zu Vertragsbeginn ermittelten Marktwertes liegt.
< zurück Einträge vorwärts > Alle Einträge zur Kfz Versicherung anzeigen zur Hauptseite
Tel.: 08105 - 778960
info@versicherungsvergleich.de
WhatsApp: 08105 - 7789 881
Sofortanfrage / Angebot
Schlagwort: Oldtimerversicherung, Oldtimer versichern
.-.-.-.