Fremdschaden: Unterschied zwischen den Versionen

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👁 '''Siehe auch:''' <br />
[[Eigenschadenversicherung | Eigenschaden / Eigenschadenversicherung]]  <br />





Version vom 5. April 2021, 09:48 Uhr

Wenn durch die Schuld des Versicherungsnehmers Dritte, als Personenschaden oder das Eigentum Dritter, als Sachschaden beschädigt wird, spricht man von einem Fremdschaden.


👁 Siehe auch:
Eigenschaden / Eigenschadenversicherung



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Schlagwort: Eigenschaden, Eigenschäden, Fremdschaden, Fremdschäden -.-.-.-