Bausparen, Kündigung: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Kündigung durch den Bausparer''' (Schriftform vorgeschrieben). | |||
Innerhalb der ersten 14 Tage nach Vertragsschluss besteht ein Widerspruchsrecht. Ein Widerspruch führt zur Aufhebung des Vertrages. | |||
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| Kündigung in der '''Ansparphase''' || | |||
* Kündigungsfrist meist 3 Monate, sonst droht eine Vorfälligkeitsentschädigung | |||
* Die Abschlussgebühr wird im Normalfall nicht zurückerstattet | |||
* Häufig dauert es mehrere Monate bis zur Auszahlung des angesammelten Sparguthabens | |||
* Gegebenenfalls vereinbarte Bonuszinsen können verloren gehen, wenn die Mindestlaufzeit nicht beachtet wird | |||
* Achtung! Bei Unterschreiten der 7-jährigen gesetzlichen Sperrfrist gehen staatliche Förderungen verloren | |||
* Der Anspruch auf das Bauspardarlehen entfällt | |||
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| Kündigung bei '''Zuteilungsreife''' (Mindestansparguthaben eingezahlt)|| | |||
* Keine Kündigung erforderlich. Auszahlung verzinstes Bausparguthaben jederzeit möglich | |||
* Der Anspruch auf das Bauspardarlehen entfällt | |||
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| Kündigung in der '''Darlehensphase''' || | |||
* Rückzahlung des gesamten „Restdarlehens“,und Begleichung anfallender Gebühren | |||
* Umschuldung durch das Sondertilgungsrecht beim Bausparvertrag unkompliziert | |||
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'''Kündigung durch die Bausparkasse''' (betrifft meist hochverzinste Altverträge) | |||
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| Bausparsumme komplett eingezahlt || | |||
* zulässig | |||
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| Mindestansparguthaben erreicht, Bausparvetrag zuteilungsreif|| | |||
* 10 Jahre nach Zuteilungsreife zulässig (BGH-Urteil vom 21.2.17), vor Ablauf von 10 Jahren Widerspruch möglich | |||
* Einschalten von Ombudsmann oder Anwalt | |||
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Aktuelle Version vom 8. April 2021, 18:06 Uhr
Kündigung durch den Bausparer (Schriftform vorgeschrieben). Innerhalb der ersten 14 Tage nach Vertragsschluss besteht ein Widerspruchsrecht. Ein Widerspruch führt zur Aufhebung des Vertrages.
Kündigung in der Ansparphase |
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Kündigung bei Zuteilungsreife (Mindestansparguthaben eingezahlt) |
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Kündigung in der Darlehensphase |
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Kündigung durch die Bausparkasse (betrifft meist hochverzinste Altverträge)
Bausparsumme komplett eingezahlt |
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Mindestansparguthaben erreicht, Bausparvetrag zuteilungsreif |
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