Eigenschaden: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 3: | Zeile 3: | ||
''' | '''👁 Siehe auch:'''<br /> | ||
[[Fremdschaden]] <br /> | [[Fremdschaden]] <br /> | ||
[[Eigenschadenversicherung |Eigenschadenversicherung]] <br /> | [[Eigenschadenversicherung |Eigenschadenversicherung]] <br /> |
Version vom 13. April 2021, 11:09 Uhr
Wenn einer anderen Person ein Schaden zufügst wird, muss der Schädigen hierfür aufkommen. Entsteht dem Versicherungsnehmer selbst ein Schaden, dann bezeichnet man dies als Eigenschaden. Die Haftpflichtversicherung schließt Eigenschäden i.d.R. aus, es besteht keine Leistungspflicht des Versicherers.
👁 Siehe auch:
Fremdschaden
Eigenschadenversicherung
< zurück Einträge vorwärts > Alle Einträge zur Versicherung allgemein anzeigen zur Hauptseite
Tel.: 08105 - 778960
info@versicherungsvergleich.de
WhatsApp: 08105 - 7789 881
Sofortanfrage / Angebot
-.-.-.-