Privatrechtsschutzversicherung, Stichentscheid: Unterschied zwischen den Versionen

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Im Fall einer Leistungsablehnung des Rechtsschutzversicherers, hat dieser dem Versicherungsnehmer unverzüglich hierüber Mitteilung zu machen.
Die Gründe der Ablehnung sind bekanntzugeben. Der Versicherer muß auf die Möglichkeit eines Stichentscheid-Verfahrens hinweisen. Die Kosten eines Stichentscheids übernimmt der Versicherer.


Der Rechtsanwalt des Versicherungsnehmers entscheidet, ob die Ablehnung der Kostenübernahme ausreichend begründet wurde oder nicht.
⚠️ Diese Entscheidung ist für den Versicherungsnehmer und dem Versicherer bindend.
Fällt die Entscheidung für den Versicherungsnehmer negativ aus, kann er eine Deckungsklage (Frist 6 Monate) beantragen.




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Aktuelle Version vom 14. April 2021, 09:22 Uhr

Im Fall einer Leistungsablehnung des Rechtsschutzversicherers, hat dieser dem Versicherungsnehmer unverzüglich hierüber Mitteilung zu machen. Die Gründe der Ablehnung sind bekanntzugeben. Der Versicherer muß auf die Möglichkeit eines Stichentscheid-Verfahrens hinweisen. Die Kosten eines Stichentscheids übernimmt der Versicherer.

Der Rechtsanwalt des Versicherungsnehmers entscheidet, ob die Ablehnung der Kostenübernahme ausreichend begründet wurde oder nicht.

⚠️ Diese Entscheidung ist für den Versicherungsnehmer und dem Versicherer bindend.

Fällt die Entscheidung für den Versicherungsnehmer negativ aus, kann er eine Deckungsklage (Frist 6 Monate) beantragen.



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