Privatrechtsschutzversicherung, Schiedsgutachterverfahren: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 14. April 2021, 09:24 Uhr
Lehnt der Versicherer die Übernahme des Rechtsschutzfalls ab, besteht die Möglichkeit durch das Schiedsgutachterverfahren, oder durch eine Deckungsklage, durch den Versicherungsnehmer, die Anerkennung der Leistugspflicht zu erreichen.
👁 Siehe auch:
Privatrechtsschutzversicherung, Deckungsablehnung durch Versicherer
Privatrechtsschutzversicherung, Stichentscheid
Privatrechtsschutzversicherung, Deckungsklage
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Schlagwort: Schiedsgutachten -.-.-.-