Jagdhaftpflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Pflichtversicherung für Jäger'''
Die Jagdhaftpflichtversicherung '''ist eine Pflichtversicherung''' für den Jäger.  Diese ist auch Voraussetzung um einen Jagdschein zu erhalten.  ( Siehe auch https://www.pflichtversicherung.de )<br />


Die Jagdhaftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung für jeden Jäger und muss ( Gesetzgeber) vorhanden sein. Diese stellt eine absolute Voraussetzung dar, um einen Jagdschein von der Jagdbehörde zu erhalten.


* '''Gesetzliche Mindestversicherungssummen'''


'''Gesetzliche Mindestversicherungssummen'''
betragen für Sachschäden 50.000 € und für Personenschäden 500.000 €.<br />


Nachfolgende Versicherungssummen sind in der Jagdhaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben:


* '''Versicherter Personenkreis'''<br />


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Die Jagdhaftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz für<br />
|-
! Bereich !! Mindestversicherungssumme
|-
| Sachschäden || 50.000 Euro
|-
| Personenschäden || 500.000 Euro
|}


- Jäger/Forstbeamte  <br />
- Hundehalter/Falkner  <br />
- Jagdpächter/Jagdveranstalter  <br />
- Berufsjäger/Jagdaufseher <br />
- Waffenbesitzer  <br />
- Dienstherr, der im Jagdbetrieb beschäftigten Personen  <br />
- Halter/Besitzer/Führer eines nicht zulassungs- und versicherungspflichtigen Fahrzeuges im Revier <br />


'''Versicherter Personenkreis'''


Die Jagdhaftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz für
* '''Weitere versicherte Personen'''<br />


* Jäger/Forstbeamte 
- Personen, die zur Leitung des Jagdbetriebes eingestellt wurden (ausgenommen Jagdscheininhaber bei Tätigkeiten, für die der Besitz eines Jagdscheines vorgeschrieben ist).<br />
* Hundehalter/Falkner 
- Treiber und sonstige Jagdgehilfen im Revier, bei Tätigkeiten, für die kein Jagdschein vorgeschrieben ist.<br />
* Jagdpächter/Jagdveranstalter 
- Nicht gewerbsmäßige Hüter des Jagdhundes.<br />
* Berufsjäger/Jagdaufseher 
- Ehegatten und im gleichen Haushalt lebende unverheiratete Kinder während der Jagdscheinausbildung.<br />
* Waffenbesitzer 
* Dienstherr, der im Jagdbetrieb beschäftigten Personen 
* Halter/Besitzer/Führer eines nicht zulassungs- und versicherungspflichtigen Fahrzeuges im Revier




'''Weitere versicherte Personen'''


* Personen, die zur Leitung des Jagdbetriebes eingestellt wurden (ausgenommen Jagdscheininhaber bei Tätigkeiten, für die der Besitz eines Jagdscheines vorgeschrieben ist).
* '''Versicherte Leistungen der Jagdhaftpflichtversicherung'''<br />
* Treiber und sonstige Jagdgehilfen im Revier, bei Tätigkeiten, für die kein Jagdschein vorgeschrieben ist.
* Nicht gewerbsmäßige Hüter des Jagdhundes.
* Ehegatten und im gleichen Haushalt lebende unverheiratete Kinder während der Jagdscheinausbildung.


- Die Jagdhaftpflichtversicherung übernimmt Schäden, die einem anderen zugefügt wurden, z. B. wenn ein baufälliger Hochsitz einstürzt, der Jagdhund oder der Beizvogel ein anderes Tier verletzt oder tötet, der Jäger durch den Gebrauch der Schusswaffe einen Schaden herbeiführt oder der Jagdhund einen Verkehrsunfall verursacht.<br />
- Dabei schützt die Jagdhaftpflichtversicherung den Jäger vor Schadenersatzansprüchen, die gegen ihn geltend gemacht werden. Das Versicherungsunternehmen prüft, ob und in welcher Höhe der Jäger zum Schadenersatz verpflichtet ist und übernimmt die berechtigten Schadenersatzansprüche bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden.<br />
- Unberechtigte Schadenersatzansprüche wehrt der Versicherer ab und führt im Falle eines Rechtsstreites den Prozess für den Jäger und übernimmt die Kosten.<br />


'''Versicherte Leistungen der Jagdhaftpflichtversicherung'''


* Die Jagdhaftpflichtversicherung übernimmt Schäden, die einem anderen zugefügt wurden, z. B. wenn ein baufälliger Hochsitz einstürzt, der Jagdhund oder der Beizvogel ein anderes Tier verletzt oder tötet, der Jäger durch den Gebrauch der Schusswaffe einen Schaden herbeiführt oder der Jagdhund einen Verkehrsunfall verursacht.
* Dabei schützt die Jagdhaftpflichtversicherung den Jäger vor Schadenersatzansprüchen, die gegen ihn geltend gemacht werden. Das Versicherungsunternehmen prüft, ob und in welcher Höhe der Jäger zum Schadenersatz verpflichtet ist und übernimmt die berechtigten Schadenersatzansprüche bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
* Unberechtigte Schadenersatzansprüche wehrt der Versicherer ab und führt im Falle eines Rechtsstreites den Prozess für den Jäger und übernimmt die Kosten.


* '''Zusätzliche Leistungsinhalte '''<br />


'''Weitere Leistungen der Jagdhaftpflichtversicherung'''
- weltweiter Versicherungsschutz <br />
- Haftpflichtschutz von bis zu 2 Jagdhunden, auch außerhalb der Jagd<br />
- Gebrauch und Besitz von erlaubten Schusswaffen <br />
- Forderungsausfalldeckung <br />
- Kautionsleistung im Schadensfall im europäischen Ausland<br />




* weltweiter Versicherungsschutz
* Haftpflichtschutz von bis zu 2 Jagdhunden, auch außerhalb der Jagd
* Gebrauch und Besitz von erlaubten Schusswaffen
* Forderungsausfalldeckung
* Kautionsleistung im Schadensfall im europäischen Ausland


 
* '''Beitragsübersicht'''
'''Beitragsübersicht der Jagdhaftpflichtversicherung'''


{| class="wikitable sortable"
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|-
|-
! Versicherer !! Versicherungssumme !! Selbstbeteiligung !! mitversicherte Jagdhunde !! Vertragslaufzeit !! Jahresbeitrag
! Versicherer !! Versicherungssumme !! Selbstbeteiligung !! incl. Jagdhunde !! Jahresbeitrag
|-
| Basler || 3 Mio. Euro || 0,00 Euro || 2 ||  63,43 Euro
|-
| Gothaer || 3 Mio. Euro || 0,00 Euro || unbegrenzt || 50,50 Euro
|-
| Gothaer || 3 Mio. Euro || 300,00 Euro || unbegrenzt ||  30,45 Euro
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| Mannheimer || 3 Mio. Euro || 0,00 Euro || 3 ||  100,61 Euro
|-
|-
| Basler || 3 Mio. Euro || 0,00 Euro || 2 || 1 Jahr || 63,43 Euro
| Nürnberger || 3 Mio. Euro || 0,00 Euro || 1 || 46,41 Euro
|-
|-
| Gothaer || 3 Mio. Euro || 0,00 Euro || unbegrenzt || 1 Jahr || 50,50 Euro
| R + V || 3 Mio. Euro || 150,00 Euro || 5 || 62,07 Euro
|-
|-
| Gothaer || 3 Mio. Euro || 300,00 Euro || unbegrenzt || 1 Jahr || 30,45 Euro
| VHV || 3 Mio. Euro || 0,00 Euro || 2 || 59,50 Euro
|-
|-
| Mannheimer || 3 Mio. Euro || 0,00 Euro || 3 || 1 Jahr || 100,61 Euro
| Volkswohl Bund || 3 Mio. Euro || 0,00 Euro || 2 || 72,55 Euro
|-
|-
| Nürnberger || 3 Mio. Euro || 0,00 Euro || 1 || 1 Jahr || 46,41 Euro
| Gothaer || 15 Mio. Euro || 0,00 Euro || unbegrenzt || 73,71 Euro
|-
|-
| R + V || 3 Mio. Euro || 150,00 Euro || 5 || 1 Jahr || 62,07 Euro
| Gothaer || 15 Mio. Euro || 300,00 Euro || unbegrenzt || 44,21 Euro
|-
|-
| VHV || 3 Mio. Euro || 0,00 Euro || 2 || 1 Jahr || 59,50 Euro
| HDI || 15 Mio. Euro || 0,00 Euro || 3 || 57,95 Euro
|-
|-
| Beispiel || Beispiel || Beispiel || Beispiel || Beispiel || Beispiel
| helvetia || 15 Mio. Euro || 0,00 Euro || 1 || 58,90 Euro
|-
| Mannheimer || 15 Mio. Euro || 0,00 Euro || 3 || 107,70 Euro
|-
| Uelzener || 15 Mio. Euro || 0,00 Euro || 4 ||  43,84 Euro
|}
|}
Versicherer
 
Versicherungssumme
 
Selbstbeteiligung
 
mitversicherte Jagdhunde
 
Vertragslaufzeit
 
Jahresbeitrag
<center>{{BimpimV02}}
Gothaer
 
3 Mio. Euro
 
300,00 Euro
 
unbegrenzt
 
1 Jahr
 
30,45 Euro
 
Nürnberger
 
3 Mio. Euro
 
0,00 Euro
 
1
 
1 Jahr
 
46,41 Euro
 
Gothaer
 
3 Mio. Euro
 
0,00 Euro
 
unbegrenzt
 
1 Jahr
 
50,50 Euro
 
VHV
Schlagwort: Jagdversicherung, Jagdversicherungen, Jagdhaftpflicht, Jägerversicherung, Versicherungen für Jäger
3 Mio. Euro
.-.-.-.
0,00 Euro
2
1 Jahr
59,50 Euro
R + V
3 Mio. Euro
150,00 Euro
5
1 Jahr
62,07 Euro
Basler
3 Mio. Euro
0,00 Euro
2
1 Jahr
63,43 Euro
Volkswohl Bund
3 Mio. Euro
0,00 Euro
2
1 Jahr
72,55 Euro
Mannheimer
3 Mio. Euro
0,00 Euro
3
1 Jahr
100,61 Euro
Jagdhaftpflichtversicherung Beitragsübersicht Versicherungssumme 15 Mio. Euro
Versicherer
Versicherungssumme
Selbstbeteiligung
mitversicherte Jagdhunde
Vertragslaufzeit
Jahresbeitrag
Uelzener
15 Mio. Euro
0,00 Euro
4
1 Jahr
43,84 Euro
Gothaer
15 Mio. Euro
300,00 Euro
unbegrenzt
1 Jahr
44,21 Euro
HDI
15 Mio. Euro
0,00 Euro
3
1 Jahr
57,95 Euro
helvetia
15 Mio. Euro
0,00 Euro
1
1 Jahr
58,90 Euro
Gothaer
15 Mio. Euro
0,00 Euro
unbegrenzt
1 Jahr
73,71 Euro
Mannheimer
15 Mio. Euro
0,00 Euro
3
1 Jahr
107,70 Euro

Aktuelle Version vom 14. April 2021, 09:42 Uhr

Die Jagdhaftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung für den Jäger. Diese ist auch Voraussetzung um einen Jagdschein zu erhalten. ( Siehe auch https://www.pflichtversicherung.de )


  • Gesetzliche Mindestversicherungssummen

betragen für Sachschäden 50.000 € und für Personenschäden 500.000 €.


  • Versicherter Personenkreis

Die Jagdhaftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz für

- Jäger/Forstbeamte
- Hundehalter/Falkner
- Jagdpächter/Jagdveranstalter
- Berufsjäger/Jagdaufseher
- Waffenbesitzer
- Dienstherr, der im Jagdbetrieb beschäftigten Personen
- Halter/Besitzer/Führer eines nicht zulassungs- und versicherungspflichtigen Fahrzeuges im Revier


  • Weitere versicherte Personen

- Personen, die zur Leitung des Jagdbetriebes eingestellt wurden (ausgenommen Jagdscheininhaber bei Tätigkeiten, für die der Besitz eines Jagdscheines vorgeschrieben ist).
- Treiber und sonstige Jagdgehilfen im Revier, bei Tätigkeiten, für die kein Jagdschein vorgeschrieben ist.
- Nicht gewerbsmäßige Hüter des Jagdhundes.
- Ehegatten und im gleichen Haushalt lebende unverheiratete Kinder während der Jagdscheinausbildung.


  • Versicherte Leistungen der Jagdhaftpflichtversicherung

- Die Jagdhaftpflichtversicherung übernimmt Schäden, die einem anderen zugefügt wurden, z. B. wenn ein baufälliger Hochsitz einstürzt, der Jagdhund oder der Beizvogel ein anderes Tier verletzt oder tötet, der Jäger durch den Gebrauch der Schusswaffe einen Schaden herbeiführt oder der Jagdhund einen Verkehrsunfall verursacht.
- Dabei schützt die Jagdhaftpflichtversicherung den Jäger vor Schadenersatzansprüchen, die gegen ihn geltend gemacht werden. Das Versicherungsunternehmen prüft, ob und in welcher Höhe der Jäger zum Schadenersatz verpflichtet ist und übernimmt die berechtigten Schadenersatzansprüche bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
- Unberechtigte Schadenersatzansprüche wehrt der Versicherer ab und führt im Falle eines Rechtsstreites den Prozess für den Jäger und übernimmt die Kosten.


  • Zusätzliche Leistungsinhalte

- weltweiter Versicherungsschutz
- Haftpflichtschutz von bis zu 2 Jagdhunden, auch außerhalb der Jagd
- Gebrauch und Besitz von erlaubten Schusswaffen
- Forderungsausfalldeckung
- Kautionsleistung im Schadensfall im europäischen Ausland


  • Beitragsübersicht
Versicherer Versicherungssumme Selbstbeteiligung incl. Jagdhunde Jahresbeitrag
Basler 3 Mio. Euro 0,00 Euro 2 63,43 Euro
Gothaer 3 Mio. Euro 0,00 Euro unbegrenzt 50,50 Euro
Gothaer 3 Mio. Euro 300,00 Euro unbegrenzt 30,45 Euro
Mannheimer 3 Mio. Euro 0,00 Euro 3 100,61 Euro
Nürnberger 3 Mio. Euro 0,00 Euro 1 46,41 Euro
R + V 3 Mio. Euro 150,00 Euro 5 62,07 Euro
VHV 3 Mio. Euro 0,00 Euro 2 59,50 Euro
Volkswohl Bund 3 Mio. Euro 0,00 Euro 2 72,55 Euro
Gothaer 15 Mio. Euro 0,00 Euro unbegrenzt 73,71 Euro
Gothaer 15 Mio. Euro 300,00 Euro unbegrenzt 44,21 Euro
HDI 15 Mio. Euro 0,00 Euro 3 57,95 Euro
helvetia 15 Mio. Euro 0,00 Euro 1 58,90 Euro
Mannheimer 15 Mio. Euro 0,00 Euro 3 107,70 Euro
Uelzener 15 Mio. Euro 0,00 Euro 4 43,84 Euro



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Schlagwort: Jagdversicherung, Jagdversicherungen, Jagdhaftpflicht, Jägerversicherung, Versicherungen für Jäger .-.-.-.