Hunderechtsschutzversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 17. April 2021, 07:57 Uhr
Die Rechtsschutzversicherung ist für private Hundebesitzer, die sich gegen das Kostenrisiko aus Rechtsstreitigkeiten um den Hund absichern wollen.
- Subsidärhaftung
Eine nachrangige Haftung wird als Subsidärhaftung bezeichnet. Beispiel: Ein Dritter (außerhalb des Versicherungsvertrages) wird zur Kostenübernahme herangezogen.
Die Subsidärhaftung gilt immer dann, wenn ein Dritter zum Schadenersatz verpflichtet wurde.
- Leistungen des Versicherers (als Subsidärhaftung)
- anwaltliche Erstberatung bei rechtlichen Problemen um den Hund
- Schadenersatzrechtsschutz;
- Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz, ohne Wartezeit
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht;
- Steuergerichtsrechtsschutz, i.d.R. mit 3 Monate Wartezeit
- Verwaltungsgerichtsrechtsschutz, i.d.R. mit 3 Monate Wartezeit
- Abgrenzung zur Hundehaftpflichtversicherung
Siehe auch:
Hundehaftpflichtversicherung
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