Nettotarif: Unterschied zwischen den Versionen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 4: | Zeile 4: | ||
Eine einheitliche und rechtsverbindliche Definition für Nettotarife existiert derzeit nicht. Das BaFin definiert Nettotarife als „abschlusskostenfreie Tarife". | Eine einheitliche und rechtsverbindliche Definition für Nettotarife existiert derzeit nicht. Das BaFin definiert Nettotarife als „abschlusskostenfreie Tarife". | ||
'''Siehe auch:''' <br /> | |||
[[Honorarberatung, Honorartarif]]<br /> | [[Honorarberatung, Honorartarif]]<br /> | ||
Aktuelle Version vom 18. April 2021, 15:07 Uhr
Bei einem sog. Nettotarif handelt es sich um einen Tarif, dessen Prämie keine Anteil an Provision für die Vermittlung des Versicherungsvertrages enthält. Für die Vermittlung des Versicherungsvertrages trifft des Versicherungsnehmer eine separate Honorarvereinbarung mit dem Versicherungsvermittler und verpflichtet sich zur Zahlung des vereinbarten Honorars direkt an den Vermittler. Somit bestehen, rein rechtlich betrachtet, zwei voneinander unabhängige Verträge; die Honorarvereinbarung sowie der Versicherungsvertrag.
Eine einheitliche und rechtsverbindliche Definition für Nettotarife existiert derzeit nicht. Das BaFin definiert Nettotarife als „abschlusskostenfreie Tarife".
Siehe auch:
Honorarberatung, Honorartarif
< zurück Einträge vorwärts > Alle Einträge zur Versicherung allgemein anzeigen zur Hauptseite
Tel.: 08105 - 778960
info@versicherungsvergleich.de
WhatsApp: 08105 - 7789 881
Sofortanfrage / Angebot
Schlagwort: Nettotarif, Nettotarife, Honorartarif, Honorartarife, Honorarberatung, Honorarvermittler, Honorarvermittlung
-.-.-.-