Grundrente: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 19. April 2021, 10:44 Uhr
03-07-2020
Rentnerinnen und Rentner werden profitieren wenn sie lange Zeit gearbeitet, Beiträge bezahlt, aber unterdurchschnittlich verdient haben. Ab 2021 sollen diese Rentner einen Zuschlag erhalten. Ein Antrag auf Zuschlag ist nicht erforderlich. Die Rentenversicherung filtert die Rentner heraus, die ein entsprechend niedriges Einkommen (einschließlich der Rente des Partners) zur Zeit erhalten.
Die Zahlung der Zuschläge kann frühestens Mitte nächsten Jahres erfolgen. Bis dahin aufgelaufene Ansprüche werden dann verspätet automatisch ausgezahlt.
Weitere Informationen können unter https://www.deutsche-rentenversicherung.de abgerufen werden.
Siehe auch:
Rentenversicherung gesetzliche, Grundsicherung
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