Haftung: Unterschied zwischen den Versionen

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👁 Siehe auch: [[Haftung, unbegrenzte Haftung § 823 BGB  ]]<br />
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[[Haftung, unbegrenzte Haftung § 823 BGB  ]]<br />
👁 Siehe auch: [[gesetzliche Haftung  ]]<br />
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👁 Siehe auch: [[verschuldensunabhängige Haftung  ]]<br />
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[[Verschuldensformen ]]<br />





Version vom 19. April 2021, 19:30 Uhr

Haftung ist ein unterschiedlich verwendeter Rechtsbegriff, der die Leistungspflicht des Schuldners gegenüber seinem Gläubiger, das Einstehen müssen eines Rechtssubjekts für einen entstandenen Schaden oder im engeren Sinn das Unterworfen sein des Vermögens eines Schuldners gegenüber dem Zugriff des Gläubigers umschreibt. Quelle: Wikipedia


  • Haftungsarten

- Haftung für eigenes Verschulden - dies ist der Regelfall
- Haftung für fremdes Verschulden von Verrichtungs-. Erfüllungsgehilfen, Teilnehmern, Mitätern
- Verschuldensunabhängige Haftung. Störerhaftung. Gefährderhaftung.


Siehe auch:
Haftung, unbegrenzte Haftung § 823 BGB
vertragliche Haftung
gesetzliche Haftung
verschuldensunabhängige Haftung
Verschuldensformen


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