Vandalismusschaden: Unterschied zwischen den Versionen
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Kfz Versicherung: zerkratze Autos, eingeschlagene Autoscheiben, zerstochene Reifen - im Rahmen der Vollkasko mitversichert | - '''Kfz Versicherung''': zerkratze Autos, eingeschlagene Autoscheiben, zerstochene Reifen - im Rahmen der Vollkasko mitversichert<br /> | ||
Hausratversicherung: verwüstete Wohnung, eingeschlagene Glasscheiben, aufgeschlitzte Möbelstücke, - i.d.R. mitversichert | - '''Hausratversicherung''': verwüstete Wohnung, eingeschlagene Glasscheiben, aufgeschlitzte Möbelstücke, - i.d.R. mitversichert<br /> | ||
Gebäudeversicherung: Graffiti - i.d.R. Nicht mitversichert aber gegen Aufpreis versicherbar | - '''Gebäudeversicherung''': Graffiti - i.d.R. Nicht mitversichert aber gegen Aufpreis versicherbar<br /> | ||
Geschäfts-/Firmen Inhalts-/Inventarversicherung: i.d.R. mitversichert | - '''Geschäfts-/Firmen Inhalts-/Inventarversicherung''': i.d.R. mitversichert<br /> | ||
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Aktuelle Version vom 25. April 2021, 07:18 Uhr
Das mutwillige Zerstören fremden Eigentums wird als Vandalismus bezeichnet. Die Vandalismusschäden sfallen meistens sehr hoch aus.
Einige Beispiele:
- Kfz Versicherung: zerkratze Autos, eingeschlagene Autoscheiben, zerstochene Reifen - im Rahmen der Vollkasko mitversichert
- Hausratversicherung: verwüstete Wohnung, eingeschlagene Glasscheiben, aufgeschlitzte Möbelstücke, - i.d.R. mitversichert
- Gebäudeversicherung: Graffiti - i.d.R. Nicht mitversichert aber gegen Aufpreis versicherbar
- Geschäfts-/Firmen Inhalts-/Inventarversicherung: i.d.R. mitversichert
⚠️ Vandalismusschäden sind unverzüglich der Polizei wie auch dem Versicherer anzuzeigen.
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